Düsseldorf 200-Kilo-Mann wegen Übergewichts gekündigt

Düsseldorf · Die Kündigung eines 200-Kilo-Mannes, der wegen seiner Leibesfülle im Gartenbau angeblich nicht mehr einsetzbar sei, beschäftigt das Landesarbeitsgericht. Vor sechs Monaten hatte sich der 48-Jährige, der unter Adipositas (Fettleibigkeit) leidet, beim Arbeitsgericht erfolgreich gegen den Rausschmiss gewehrt. Doch die Firma zieht morgen in die nächste Instanz, um den Mitarbeiter nach 30 Jahren im Betrieb doch noch loszuwerden.

Für Graben- und Kanalarbeiten sei der 48-Jährige nicht einsetzbar, weil er in die Gräben nicht hineinpasse. Auch könne er Firmenkleinlaster nicht sicher steuern, weil er kaum noch hinters Lenkrad passe. Ein Lkw-Trittbrett sei unter der Last des Mannes gar abgebrochen. Und passende Arbeits- oder Schutzkleidung sei für ihn nirgendwo aufzutreiben. So hatte der Bau- und Gartenbetrieb die Entlassung begründet. Doch das Arbeitsgericht hatte das nicht gelten lassen und die Entlassung für unwirksam erklärt. Die Firma habe "nicht ausreichend konkret" dargelegt, wieso der beleibte Mitarbeiter seine Arbeit nicht auch künftig leisten könnte.

Ein Gesundheitsprogramm in einem Adipositas-Zentrum habe zwar nicht zur Gewichtsreduzierung geführt, der Mann beteuerte aber, er könne "alle Arbeiten ausführen". Dabei hatte der 48-Jährige auch moniert, er fühle sich als Behinderter diskriminiert, was seinen Arbeitgeber nun 6000 Euro Entschädigung kosten solle. Hier hatte das Arbeitsgericht aber abgewinkt: Wer sich als voll arbeitsfähig darstelle, könne nicht im nächsten Atemzug eine Entschädigung einfordern.

(wuk)
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