Düsseldorf 200 Euro Strafe für geschmuggelten Krötenkopf

Düsseldorf · Meeresschildkröten sind durch das Washingtoner Artenschutzabkommen geschützt - auch ihre Körperteile, selbst wenn sie rot lackiert sind. Ein 31-jähriger Düsseldorfer hatte im Frühjahr in einem Hotel in Costa Rica den rot gestrichenen Schädel einer solchen Schildkröte gekauft, nach eigenen Angaben für zehn Dollar, sagte er gestern im Amtsgericht.

Dort war er angeklagt worden, nachdem Zöllner den Krötenkopf in seinem Koffer entdeckt hatten. Dass er geglaubt haben will, ein Imitat zu kaufen, nutzte ihm nichts. Er habe zumindest fahrlässig gegen das Gesetz verstoßen, sagte die Richterin und verurteilte ihn zu 200 Euro Strafe.

(RP)
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