Düsseldorf 18-Jährige in der Altstadt sexuell belästigt

Düsseldorf · Ein Asylbewerber soll einer Frau unter den Rock gefasst haben. Er erhielt eine Bewährungsstrafe.

Mit einem milden Urteil hat das Amtsgericht am Donnerstag im ersten Prozess auf einen massiven sexuellen Übergriff reagiert. Vor fünf Tagen war eine Schülerin (18) morgens an der Hunsrückenstraße trotz Begleitung von vier Freunden von einem angetrunkenen Asylbewerber (26) attackiert worden, der ihr unter den Rock gefasst und zweimal erheblich zugepackt habe.

Im beschleunigten Verfahren aus der Kurzzeit-Untersuchungshaft vorgeführt, kam der Angeklagte mit einem Monat Bewährungsstrafe sofort wieder frei. Das Opfer reagierte fassungslos: "Was soll man dazu sagen?" Einer ihrer Begleiter sagte: "Solche Urteile machen Frauen zu Freiwild."

Mit vier Freunden war die Schülerin nach drei Uhr morgens in die Hunsrückenstraße eingebogen, als sie auf eine Gruppe aus lauter Männern trafen. Dabei tat sich der Angeklagte direkt hervor, fasste der Schülerin unter den Rock und hat "fest zugepackt, zwei Mal", so die 18-Jährige. Von ihren Begleitern deswegen zur Rede gestellt, sei der Angeklagte aggressiv geworden, habe die Gruppe um die Frau ("Wir wollten sie ja verteidigen", sagte einer) im Davongehen vielfach geschubst und provoziert. Bis die Polizei dazukam und den 26-Jährigen mitnahm. Für fünf Tage musste er bis zum Prozess in U-Haft.

Vor Gericht hat der Mann alles bestritten, sich beim Opfer auch nicht entschuldigt. Er sei betrunken gewesen, sei "vielleicht gestolpert und dadurch gegen die Frau gefallen, aber angefasst habe ich die nicht", übersetzte ein Dolmetscher. Das wurde durch die Aussagen der Frau und ihrer Begleiter widerlegt. Der Staatsanwalt war schon in der Anklage von einem "Angriff auf das Geschlechtsteil" der Schülerin ausgegangen, fand das im Prozess bestätigt, blieb dennoch bei einer "tätlichen Beleidigung" (§ 185 StGB), die mit Geldstrafe oder maximal zwei Jahren Haft bedroht ist.

Bisher wurden solche Attacken nicht als sexuelle Nötigung abgeurteilt (§ 177 StGB, Verbrechen mit einem Jahr Mindeststrafe), da es meist nicht gelang, eine Gewaltanwendung des Täters nachzuweisen. Hier hatte die Schülerin aber gerade das "feste Zupacken" des Täters geschildert, was die Richterin nicht bezweifelte. Trotzdem schwenkte sie nicht zu der entsprechenden Strafvorschrift um - zugunsten des Täters: Ein Monat Bewährungsstrafe solle den 26-Jährigen nun dazu bringen, dass er in den nächsten zwei Jahren straffrei lebt. Ob es dazu kommt, rätselte sogar der Angeklagte. Er habe, ließ er den Dolmetscher übersetzen, "nur ein Visum bis Ende des Monats und werde jetzt vielleicht Probleme bekommen". Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

(RP)
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