Analyse Zu wenig Talent - raus aus der Musikschule

Dormagen · Analyse Elitärer Passus in der Satzung

Man stelle sich folgende Situation vor: Sophie geht gerne zum Kinderturnen. Sie macht prima mit, auch wenn es ihr mitunter schwer fällt, mit den anderen mitzuhalten. Plötzlich spricht der Trainer die Eltern an und empfiehlt ihnen, die Tochter doch besser abzumelden und sich gegebenenfalls eine andere Sportart auszusuchen. Begründung: mangelndes Talent. Sophie wird es nicht in eine Wettkampfmannschaft schaffen. Nicht möglich, sagen Sie? In einem Sportverein wahrscheinlich nicht. Aber in der städtischen Musikschule schon. Denn dort ist dieses Vorgehen sogar in der Satzung verankert. Konkret heißt es dort im Paragrafen sieben: "Sind im Unterricht normale Fortschritte infolge mangelnder Begabung, ungenügender Leistungen ...nicht zu erzielen, kann die Schulleitung im Benehmen mit dem Fachlehrer (den Schüler) von der weiteren Teilnahme ausschließen." Immerhin sind die Betroffenen bzw. Eltern zu informieren.

Für die Mitglieder des Kulturausschusses ist das alles normal und richtig. Jedenfalls beschlossen sie die neue Satzung inklusive dieses Passus. Einzig Grünen-Mitglied Martin Pehe forderte die Streichung dieses Abschnitts. Weil dem ein elitärer Gedanke zugrunde liege und nicht zu einer öffentlichen Musikschule passe, die von Steuermitteln finanziert werde. Natürlich hat der Grüne Recht, denn immerhin zahlen die Eltern gutes Geld für diesen Unterricht - wesentlich mehr als Sportvereine fordern -, und es sollte doch, bitteschön, ihnen und ihrem Kind überlassen bleiben, ob und wie lange es Querflöte oder Trompete spielen möchte. Da ist es schon ein starkes Stück, wenn im Ausschuss zu hören war, dass ein unbegabtes Kind einem talentierten Schüler den Platz wegnehme. Begabung hin oder her: Wenn es dem Kind Spaß macht und es auch die Eltern nicht stört, dass nach einem Jahr noch kein Weihnachtslied beherrscht wird - was soll's! Ein defizitärer Laden wie die Musikschule (jährliches Minus: 667.000 Euro) sollte lieber kreativere Ideen entwickeln, um ein paar Euro mehr einzufahren.

Immerhin scheint in der Verwaltung die Einsicht einzuziehen, dass man mit diesem Passus vielleicht doch daneben liegt. Fachbereichsleiter Jürgen Mrohs sagt zwar, dass es in den vergangenen Jahren keinen einzigen Fall gegeben habe, in dem ein Kind wegen Talentfreiheit herausgeworfen wurde. Aber: "Wir sind bislang über diesen Passus nie gestolpert, weil er einfach in der Satzung drinsteht. Ich denke, er kann auch weg." Am Freitag steht das Thema noch mal im Hauptausschuss auf der Tagesordnung. Dort wäre die Gelegenheit.

(schum)
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