Dormagen Wirt gewinnt Terrassen-Streit mit der Stadt

Dormagen · Der bald fünf Jahre alte Konflikt um den "Volksgarten" wurde im Petitionsausschuss des Landtags geschlichtet.

 Das Ehepaar Bart und Monika Allard atmet auf: Es kann seine Terrasse vor dem "Volksgarten" in Zons wieder aufbauen.

Das Ehepaar Bart und Monika Allard atmet auf: Es kann seine Terrasse vor dem "Volksgarten" in Zons wieder aufbauen.

Foto: Tinter/Allard

Das Restaurant "Volksgarten" vor dem Rheintor eröffnet seinen Terrassenbetrieb wieder. Die speziell für den Standort angefertigte Podestkonstruktion darf dauerhaft wieder aufgebaut werden. Das ist nicht nur eine erfreuliche Nachricht für alle Zonsbesucher; es ist auch der Triumph der Inhaber Bart und Marion Allard über die Willkür der Behörden.

Jahrelang hatte das Ehepaar mit der Stadt und dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) gerungen, ob die Terrasse den Blick auf das denkmalgeschützte Rheintor störe. Zuletzt riefen die Allards im April 2015 sogar den Petitionsausschuss des Landtags an. Die vom Ausschuss eingeschaltete Oberste Denkmalbehörde kam jetzt zu dem Schluss, "dass die geplante Maßnahme die visuelle Integrität des Gesamtensembles bei Einhaltung bestimmter - mit der Stadt Dormagen abzustimmender - Details [...] nicht negativ beeinflussen wird, sondern - ohne jahreszeitliche Begrenzung - im Gegenteil, vielmehr zur räumlichen Integrität beitragen wird".

Damit sind den Allards die Sorgen um die Zukunft ihres Betriebes genommen. "Es ist ein gutes Gefühl, wir haben wieder richtig Lust auf das Geschäft", sagte Bart Allard. Eine unglückliche Rolle spielt in dem gesamten Vorgang die Stadtverwaltung. Der damalige Bürgermeister Peter-Olaf Hoffmann hatte dem Ehepaar Allard im März 2011 schriftlich versichert, es bestünden nach Rücksprache mit dem seinerzeit städtischen Denkmalschutzbeauftragten Jürgen Waldeck "aus Sicht des Denkmalschutzes keinerlei Bedenken, wenn Sie... eine Terrassenfläche mit dem Bodendielen-System ,terrafina' erstellen". Die Allards nehmen Hoffmanns Brief als Startsignal und investieren 70.000 Euro in eine farblich zum Kopfsteinpflaster passende Konstruktion samt notwendiger Zusatzarbeiten. "Telefonisch hatte uns die Stadt bestätigt, dass wir nach diesem Brief keine weiteren Genehmigungen einholen müssen", erinnert sich Marion Allard. Der Schock kommt im September 2011 in Form eines städtischen Schreibens, das den Abbau der Terrasse während der Wintermonate fordert. "Davon war nie die Rede gewesen, denn das wäre völlig unwirtschaftlich. Auf- und Abbau und Lagerung kosten 12.000 Euro pro Jahr", schüttelt Bart Allard rückblickend den Kopf. Warum die vom Bürgermeister gegebene Zusage nur wenige Monate später von der Verwaltung wieder einkassiert wurde, das weiß er bis heute nicht.

Die Allards strengen ein Eilverfahren bei Gericht an, worin festgestellt wird, dass "die Terrasse vom Kläger nicht beseitigt werden muss". Nun aber versagt die Stadtverwaltung die für die betreffende Fläche erforderliche Sondernutzungsgenehmigung. "Wir haben viel Umsatz verloren und unseren Betrieb in Gefahr gesehen, denn die Terrasse ist für uns ein wichtiges Verkaufsargument", so Marion Allard. Doch Ende gut, alles gut: Nach der Schlichtung durch den Petitionsausschuss wird die Terrasse wieder aufgebaut werden. Rund einen Meter schmaler als zuvor und nur mit niedrigem Bewuchs, so will es der Kompromiss, den die Stadt auf Anfrage bestätigt.

(NGZ)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort