Dormagen Werkfeuerwehren bleiben Betriebsangehörige

Dormagen · Mitte Dezember wurde das Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) novelliert. Seit den 90er Jahren war das Gesetz weitestgehend unverändert geblieben.

Wie der Dormagener Landtagsabgeordnete Rainer Thiel (SPD) erklärt, werden in dem neuen Gesetz zur Regelung des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes (BHKG) "wichtige Weiterentwicklungen und Anforderungen an den Brand- und Katastrophenschutz berücksichtigt und umgesetzt". Da der Anspruch an die Mitglieder, insbesondere in den ehrenamtlichen Teilen der Wehren, stetig ansteige, werde ein besonderer Fokus auf die Nachwuchsgewinnung gelegt. "Jetzt sind die Kinderfeuerwehren inklusive Versicherungsschutz als Teil der Freiwilligen Feuerwehr anerkannt", erläutert Thiel. Somit könne frühzeitig eine Brandschutzerziehung beginnen und bei der Jugendfeuerwehr in eine Brandschutzausbildung weitergeführt werden.

Diese Themen wurden auch bei einer Infoveranstaltung "SPD vor Ort" der NRW-Fraktion im November in der Dormagener Kulle mit Feuerwehrleuten diskutiert. Dabei wurde die Angst vor einer Abkopplung der Betriebszugehörigkeit und vor einem massiven Qualitätsabbau des Brandschutzes in den Betrieben klar. Die gute Nachricht: Auch weiterhin müssen Werksfeuerwehren gleichzeitig Betriebsangehörige sein. "Dieses jahrelang gewonnene Vertrauen und Miteinander der kommunalen Feuerwehren und der Werksfeuerwehren sind für uns ein Garant für einen funktionierenden Brand- und Katastrophenschutz", so Thiel. Tierkadaver- und Ölspurbeseitigungen können jedoch durch externe Fachfirmen vorgenommen werden.

(cw-)
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