Dormagen Verwaltung widerlegt das Rechtsgutachten zu Straberg

Dormagen · Im Stadtrat widersprach Bürgermeister Erik Lierenfeld den Vorwürfen, die einige Straberger um Jörg und Sonja Christmann in einem Offenen Brief gegenüber der Verwaltung wegen der möglichen Flüchtlings-Unterkunft am Straberger Sportplatz geäußert hatten. Die Bürger bemängelten, dass zunächst nur die Fläche am Friedhof als Standort genannt worden sei und sie die Alternative auf dem Bolzplatz überrumpelt hätte. Eine (zu) lange dauernde Vorbereitung dauerhafter Unterkünfte habe die Verwaltung, so Lierenfeld, dazu gebracht, zunächst temporäre Einrichtungen zu planen, um die prognostizierten Flüchtlingszahlen kurzfristig unterzubringen. "Die bisher als ungeeignet ausgewiesene Fläche am Sportplatz Straberg ist eine andere als die jetzt vorgesehene Fläche", erklärte Lierenfeld: Jetzt gehe es um den alten Bolzplatz, der bereits im Herbst 2015 aufgegeben wurde. Der Bürgermeister wiederholte, dass diese Fläche am Sportplatz besser zu erschließen sei als die am Friedhof.

Das Rechtsgutachten von Anwohner Jörg Christmann beruhe darauf, dass das Vorhaben nach den Regelungen für den Außenbereich zu prüfen sei. "Das ist aber nicht der Fall", zitierte Lierenfeld die Stellungnahme von Rechtsamtsleiterin Bettina Giedinghagen. "Das Gutachten versucht, die berechtigten Sorgen der Anwohner rechtlich einzuordnen, geht aber von einem nicht ganz zutreffenden Sachverhalt aus." Es gehe um ein Gebiet, für das ein Vorhaben- und Erschließungsplan aufgestellt worden sei. Daher sei die Bewertung eine andere: "Das Vorhaben ist grundsätzlich zulässig." Anlagen für soziale Zwecke seien im Bebauungsplan nicht ausgeschlossen. Auch der Abstand zur Hochspannungsleitung sei mit 40 Metern ausreichend. Auch auf Fragen der Bürger aus Nievenheim und Straberg, zum Beispiel nach Lärmschutz, antwortete der Bürgermeister: "Wir werden selbstverständlich den Lärmschutz bei unseren Planungen berücksichtigen - sowohl für Anwohner als auch für Flüchtlinge."

(cw-)
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