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Dormagen Verbraucher sollen Stromrechnung anmahnen

Dormagen · Expertin: Versorger müssen sich an Fristen halten.

 Monika Orthmann ist in Dormagen Spezialistin für Energierecht.

Monika Orthmann ist in Dormagen Spezialistin für Energierecht.

Foto: ATI

Die Dormagener Verbraucherberatung an der Kölner Straße weist zu Jahresbeginn auf einen wichtigen Termin hin: So müssen Strom- und Gaskunden Jahres- und Schlussrechnungen innerhalb von sechs Wochen nach Ende des Abrechnungszeitraums oder des Lieferverhältnisses erhalten haben. Dass Energieversorger diese gesetzliche Regelung nicht einfach missachten können, bestätigt ein nun rechtskräftig gewordenes Urteil des Landgerichts Hamburg gegen Tchibo. Das Unternehmen hatte sich auch als Energielieferant betätigt und einem Gaskunden erst vier Monate nach Vertragsbeendigung eine Abschlussrechnung gestellt. "Bei einer solchen Verspätung haben Kunden keinen Überblick mehr über ihren Verbrauch und die Kosten. Damit sind sie benachteiligt, wenn sie zum Beispiel einen neuen Tarif suchen", sagt Monika Orthmann, Spezialistin zum Energierecht in der Dormagener Beratungsstelle. Sie sagt, was Energiekunden in solchen Fällen tun sollten:

"Wenn die Rechnung für Gas oder Strom nicht pünktlich kommt, sollten Verbraucher diese beim Versorger anmahnen." Das geht zum Beispiel kostenlos per E-Mail. Abschläge für die neue Abrechnungsperiode müssen die Kunden bis zum Erhalt der Rechnung nicht mehr überweisen, denn erst daraus erfahren sie die neue Abschlagshöhe.

"Stellen Kunden nach Erhalt der Rechnung fest, dass per Lastschriftverfahren bereits zu hohe Abschläge abgebucht wurden, können sie die Verrechnung und eine Anpassung der künftigen regelmäßigen Zahlungen verlangen." Weist die Rechnung ein Guthaben aus, sollten Verbraucher immer die sofortige Erstattung verlangen. Das Unternehmen kann nicht darauf bestehen, dass die Summe erst später verrechnet wird.

Beratung gibt es für neun Euro in der Beratungsstelle Kölner Straße 126, Telefon 02133 2855-301.

(schum)
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