Dormagen Unterhaltsvorschuss: Stadt zahlt drauf

Dormagen · Bei Alleinerziehenden, die keinen Unterhalt vom ehemaligen Partner bekommen, zahlt die Stadt am Ende drauf, obwohl es aus Steuermitteln einen vorläufigen Zuschuss gibt. Aber der kommt nur zu einem Bruchteil zurück.

Im Rathaus stapeln sich die Anträge auf Unterhaltsvorschuss. Dabei geht es um finanzielle Unterstützung von Alleinerziehende, die keinen Unterhalt vom ehemaligen Partner bekommen. Sie bekommen dann aus Steuermitteln einen vorläufigen Zuschuss. Oft bleiben Stadt, Land und Bund zu einem hohen Prozentsatz auf den Kosten sitzen. In Dormagen sind es rund 204.000 Euro, die im Haushalt als Belastung eingetragen sind und wo keine Aussicht besteht, an diese Gelder jemals heranzukommen. Dennoch gibt es einen positiven Aspekt: Durch die Neuregelung der Kostenverteilung im Unterhaltsvorschuss-Gesetz (UVG) zum 1. Juli vergangenen Jahres wurde der städtische Haushalt um rund 219.000 Euro entlastet.

Die Ursache für die Vorschusszahlungen sind vielfältig: Der Vater ist nicht leistungsfähig, die Vaterschaft kann nicht eindeutig geklärt werden oder Auskünfte zur Vaterschaft werden verweigert. Ferner kommt es auch vor, dass sich Väter absichtlich leistungsunfähig machen, um sich der Zahlungspflicht zu entziehen. Im Ergebnis hat dies in Dormagen zur Folge, dass der Mittelansatz für 2018 bei 1,27 Millionen Euro liegt. Davon, so sagt Stadt-Sprecher Swen Möser, "können etwa 20 Prozent wieder zurückgeholt werden." Ein Ergebnis, das etwas über dem Landesdurchschnitt liegt. Für 2016 lag die Rückholquote für Dormagen bei 19,08 Prozent. Damit lag Dormagen im Ranking auf Platz 21 von 44 Kommunen im Regierungsbezirk. Die endgültigen Zahlen für 2017 liegen noch nicht vor.

Durch das Nachtragshaushaltsgesetz 2017 wurde das Gesetz zur Ausführung des Unterhaltsvorschussgesetzes dahingehend geändert, dass rückwirkend ab dem 1. Juli folgender Verteilungsschlüssel gilt: An den Ausgaben beteiligt sich der Bund zu 40 Prozent und das Land zu 30 Prozent. Bei den Kommunen verbleiben die restlichen 30 Prozent. Der Schlüssel sieht bei der Rückholung des Unterhaltsvorschusses anders aus: Von dieser Summe, die die Stadt wieder hereinholen kann, gehen 40 Prozent an den Bund und zehn Prozent ans Land. Das heißt, die Hälfte der Einnahmen bleiben bei der Stadt.

Vor der Gesetzesänderung sah es zwar so aus, dass die Kommunen 3,3 Prozentpunkte mehr von den Geldern behalten konnten, die sie wieder zurückbekamen, aber dafür wurden sie mit 53,3 Prozent bei den Ausgaben viel stärker belastet. "Insofern begrüßen wir die Schritte der Landesregierung hinsichtlich der Änderungen des UVG-Gesetzes", so Stadtsprecher Möser. "Andere Bundesländer statten ihre Kommunen besser aus." Dort erfolgte (vor der Reform) keine Kostenbeteiligung der Kommunen in den Ländern Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg und Schleswig-Holstein. In den anderen gibt es eine Beteiligung von 8,3 bis 33,3 Prozent. Die Stadt nennt einen zweiten, kritischen Aspekt bei diesem 'Thema. Möser erläutert: "Die Unterhaltsvorschuss-Leistungen sind vorrangige Leistungen, die in Nordrhein-Westfalen zum großen Teil die Kommune aufbringen muss. Sollte der UVG-Antragsteller auch Leistungsbezieher von Arbeitslosen- und Alterssicherungsleistungen, die vom Bund finanziert werden, werden die UVG-Leistungen als vorrangige Leistungen abgezogen und der Bund oder das Land zahlen dementsprechend weniger. So stellt sich der Bund auf Kosten der Kommune besser. Als Kommune sehen wir hier Handlungsbedarf bei Land und Bund."

(schum)
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