Dormagen Stadt will Spielplatz-Wildgriller stoppen

Dormagen · Auf dem Spielplatz an der Moselstraße hat der Leiter des Kinder- und Jugendbüros der Stadt mehr als zehn Lagerfeuerstellen entdeckt. Grillen ist auf Spielplätzen nicht gestattet. Zudem besteht akute Waldbrandgefahr.

 Klaus Güdelhöfer auf dem Spielplatz an der Moselstraße, der als Grillstätte missbraucht wird: "Hier sollen Kinder ungestört spielen", fordert er.

Klaus Güdelhöfer auf dem Spielplatz an der Moselstraße, der als Grillstätte missbraucht wird: "Hier sollen Kinder ungestört spielen", fordert er.

Foto: L. Berns

Rauch zieht über die Bäume am Spiel- und Bolzplatz im Hackenbroicher Süden und irritiert Anwohner der Moselstraße: "Immer häufiger wenden sich besorgte Anwohner deswegen an die Ordnungsbehörden", erklärt Klaus Güdelhöfer, Leiter des Kinder- und Jugendbüros der Stadt. Als er sich den weitläufigen Spielplatz mit der Nummer 1316 genau anschaute, entdeckte er gleich mehr als zehn Feuerstellen in unmittelbarer Waldnähe: "Neue ebenso wie ältere Lagerfeuerspuren lassen darauf schließen, dass der Spielplatz seit längerem zum illegalen Grillen genutzt wird", erläutert Güdelhöfer. "Keine gute Idee. Abgesehen von der Ordnungsstrafe, die jedem droht, wenn er erwischt wird, ist der Wald derzeit knochentrocken und damit brandgefährlich."

Grillen ist auf Spielplätzen verboten. Aus gutem Grund, wie Güdelhöfer erläutert: "Hier sollen Kinder ungestört spielen können. Beim Grillen bleiben immer Gegenstände zurück, verunreinigen das Areal, das dann den Kindern kein unbeschwertes Spielen mehr ermöglicht." Auch wenn er das Bedürfnis nach einem schönen Grillplatz verstehen kann, verweist Klaus Güdelhöfer auf die offiziellen Plätze und Grillhütten. Denn eine Reaktion auf das vermehrte Wildgrillen hat Güdelhöfer, der sich um alle Spielplätze in Dormagen kümmert, schon festgestellt: "Eltern haben wegen der Verunreinigung und der anderen Nutzung Angst, ihre Kinder auf den Spielplatz zu schicken."

Das städtische Ordnungsamt nimmt die Beschwerden auf und versucht, die Verursacher zur Kasse zu bitten, wie Stadtpressesprecher Swen Möser auf Nachfrage erklärt: "Wir gehen den Hinweisen und berechtigten Beschwerden nach." Das Ordnungsamt sei befugt, Verunreinigungen und untersagte Nutzung von Spiel- und Sportflächen - ebenso wie an Böschungen und am Wasserufer - zu ahnden. Das Verwarnungsgeld liegt zwischen 20 Euro für falsche Benutzung von Kinderspielplätzen und 35 Euro bei größeren Verunreinigungen, die der Verursacher dann auch beseitigen muss. "Wenn die Stadt den Verursacher denn ermitteln kann", wie Möser einschränkt. Wer Grill-Hinterlassenschaften und Müll auf einem Spielplatz - "ein besonders schützenwertes Areal" - entdeckt, könne sich an das Sauberhaftmobil der Stadt unter 02133 257-123 wenden.

Beim Spielplatz an der Moselstraße in Hackenbroich kommt erschwerend hinzu, dass die Fläche direkt am Waldrand liegt - und das bei anhaltender Trockenheit leicht zu Waldbränden führen kann. Die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW) weist darauf hin, dass die abgestorbene Bodenvegetation im April und Mai leicht entflammbar sei: "Rund zwei Drittel aller Waldbrände entfallen auf diese besonders kritische Zeit." Die SDW fordert auf, auch kleinste Brände umgehend der Feuerwehr unter 112 zu melden. Zudem gelte im Wald selbst ab März absolutes Rauchverbot: "Und auch das Grillen oder Entzünden eines Feuers in oder am Wald ist ohne Genehmigung der Forstbehörde gesetzlich verboten."

(NGZ)
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