Dormagen Stadt kann Kanal-TÜV kaum kontrollieren

Dormagen · Die Stadt Dormagen hat bis zum Jahr 2020 praktisch keine Möglichkeit, sich von der Einhaltung der Dichtheitsprüfung zu überzeugen.

Kanal-TÜV: Die wichtigsten Fragen und Antworten
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Foto: rpo, Lukas Felden

Am 31. Dezember 2015 war Ultimo. Bis zu diesem Tag mussten alle Hausbesitzer und Betriebe, deren Immobilien in einem Wasserschutzgebiet liegen und deren Abwasserleitungen aus der Zeit vor 1965 stammen, ihren Kanal auf Dichtheit prüfen lassen. In Köln haben von 30.000 Betroffenen nach Angaben der Stadtentwässerungsbetriebe nur 16.000 diese Pflicht erfüllt. Wie die Quote in Dormagen aussieht, lässt sich aktuell nicht ergründen. "Wir wissen zwar, welche Gebäude in Wasserschutzzonen liegen. Aber wir haben kein Kataster darüber, welche Leitungen in diesen Immobilien älter als 50 Jahre sind", erläutert Thomas Wedowski, bei den Technischen Betrieben Dormagen (TBD) Bereichsleiter für die Stadtentwässerung. Unter diesen Umständen seien Kontrollen äußerst aufwendig; das Personal reiche dafür nicht aus.

Bedeutet: Wer sich nicht um den Kanal-TÜV kümmert, muss in Dormagen derzeit kaum mit Ärger rechnen, obwohl bei Verstoß gegen die landesweit gültige Ordnung Strafen von bis zu 50.000 Euro drohen. Die örtliche Satzung zum Thema Kanalprüfung sieht nicht vor, dass eine Bescheinigung über Abnahme der Prüfung unverzüglich vorgelegt werden muss. "Die Bürger sollten nicht mit einer weiteren Pflicht belegt werden", erklärt Wedowski. Nichtsdestotrotz hätten sich einige Dormagener an die TBD gewandt und ihre Bescheinigungen freiwillig vorbeigebracht. Kopien davon seien zu den Akten genommen worden - auch mit Blick auf den möglichen Aufbau einer Datenbank, berichtet Wedowski.

Kanal-TÜV - Was Eigentümer wissen müssen
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Foto: Ralph Matzerath

Dünner dürfte die Luft für Kanal-TÜV-Säumige ab 2020 werden. Dann muss jeder Haus- oder Firmenbesitzer mit Gebäuden in Wasserschutzgebieten die Dichtheitsprüfung nachweisen können - unabhängig davon, ob seine Abwasserleitung jünger als 50 Jahre ist. Die TBD hätten dann auch viel geringeren Aufwand bei Kontrollen, weil sie jedes Haus in einer Schutzzone für Stichproben auswählen könnten.

Dass in Dormagen bislang viele schon jetzt zur Überprüfung ihrer Kanäle verpflichtete Eigentümer dieser Vorschrift nicht Folge leisten, ist nicht unwahrscheinlich. Frank Krebs aus Gohr war nach eigenen Angaben vor neun Jahren mit seinem Unternehmen einer der Ersten im Rhein-Kreis, der für diese Prüfungen nach Landeswassergesetz zertifiziert wurde. "Im privaten Bereich sind zwar einige Prüfungen durchgeführt worden, aber von einem großen Schwung an Dichtheitsprüfungen zum Jahresende kann keine Rede sein", berichtet Krebs auf Anfrage unserer Redaktion. Von Gewerbe- oder Industriebetrieben seien zumindest bei seiner Firma gar keine Anfragen oder Aufträge eingegangen. Nach seiner Einschätzung würden die meisten Betroffenen erst einmal abwarten, ob die Kommunen dem Thema überhaupt nachgehen und die Prüfungsunterlagen anfordern würden - oder ob sich vielleicht die Gesetzgebung erneut ändert. Im Zusammenhang mit den Fristen für Dichtheitsprüfungen von Abwasserleitungen hatte es in der Vergangenheit ein großes Hin und Her gegeben.

(NGZ)
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