Dormagen Stadt bereitet die Wettbürosteuer-Einführung vor

Dormagen · Bis zur Vorlage einer Mustersatzung durch den Städte- und Gemeindebund NRW wird die neue Steuer zurückgestellt.

Einstimmig empfahlen die Mitglieder des Hauptausschusses, auf die Erhebung einer Wettbürosteuer bis zur Vorlage einer Mustersatzung durch den Städte- und Gemeindebund NRW abzusehen. Dann aber hätte diese neue Steuer die Billigung der SPD-Fraktion, wie ihr stellvertretender Vorsitzender Andreas Behncke betonte: "Grundsätzlich begrüßen wir eine solche Steuer, und zwar nicht primär, um damit Einnahmen zu generieren, sondern um die Ausbreitung der Wettbüros in Dormagen zu verhindern." Zuvor hatte Bürgermeister Erik Lierenfeld diesen Gedanken ebenfalls ausgeführt: "Die Einnahmen sind daher nicht entscheidend, sondern das Eindämmen dieses Gewerbes, zumindest dass sich die Wettbüros nicht weiter ausbreiten."

Wie die finanziellen Auswirkungen der Wettbürosteuer sein werden, kann die Verwaltung noch nicht genau sagen. Die Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes soll Klarheit bringen.

Denn die von der Stadt Dortmund im Ruhrgebiet erhobene Wettbürosteuer ist vom Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 29. Juni 2017 für unzulässig erklärt worden, da der gewählte Flächenmaßstab die Steuergerechtigkeit verletzt. Den sachgerechten Maßstab für eine Vergnügungssteuer bildet der individuelle, wirkliche Vergnügungsaufwand, also der Wetteinsatz. Mit dem Flächenmaßstab sind gravierende Abweichungen vom wirklichen Vergnügungsaufwand verbunden, den die Wettkunden tatsächlich betreiben. Bis zu diesem Urteil herrschten wegen sich einander widersprechender Urteile des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs und des Oberverwaltungsgerichts NRW rechtliche Unklarheiten. Nun will die Geschäftsstelle des Städte- und Gemeindebundes die Entscheidung analysieren und prüfen, ob die Rechtslage zur Erstellung einer Mustersatzung ausreichend geklärt erscheint.

(cw-)
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