Dormagen Schützen-Protest zeigt Wirkung

Dormagen · Diskussionen über "Sinn und Unsinn" von behördlichen Vorschriften.

 Bevor die Schützen - hier das Nievenheimer Königspaar Uwe und Angela Lückgen mit Sohn Finn - feiern können, müssen Genehmigungen erteilt werden.

Bevor die Schützen - hier das Nievenheimer Königspaar Uwe und Angela Lückgen mit Sohn Finn - feiern können, müssen Genehmigungen erteilt werden.

Foto: LH

Mit seiner Ankündigung, keine Politiker zum Schützenfest Nievenheim einzuladen, die nicht Mitglied der Bruderschaft sind, hat Brudermeister Detlef Spitzenberg für Aufsehen gesorgt. Auch wenn einige Schützenvertreter die Konsequenz nicht mitgehen, da sie auf Dialog setzen (die NGZ berichtete), zeigen sie ebenso wie viele andere Dormagener Verständnis für diesen Protest.

"Mit der Ausladung will ich ein Zeichen setzen, dass wir Vereine mehr Unterstützung der Politik brauchen", betonte Spitzenberg am Donnerstag. Denn der Brudermeister will auf die immer höher werdenden Hürden, bürokratischen Hemmnisse und steigenden Kosten aufmerksam machen, die die Vereine belasten. "Da müssten sich auch die Vertreter der Parteien im Stadtrat noch mehr für die Vereine einsetzen", fordert er, dass nicht nur Landesvorschriften auf "Sinn und Unsinn" geprüft werden müssten.

Während niemand möchte, dass sich eine Katastrophe wie bei der "Loveparade" oder dem Flughafenbrand wiederholt, sind doch nicht alle Vorschriften für Veranstaltungen in Stein gemeißelt. Darauf macht der Horremer Oberst Jürgen Klein aufmerksam: "Die Politiker müssen klären, ob nicht einige der übertriebenen Folgerungen aus den schrecklichen Ereignissen wieder vereinfacht werden können", sagt Klein, der gerade wegen eines mit Kosten verbundenen Baubuchs für eine von mehreren Schützenvereinen gemeinsam genutzte neue Tribüne mit Vorschriften hadert: "Wieso sollte sie jedes Mal neu abgenommen werden", fragt er sich. Landtagsabgeordneter Rainer Thiel hat bereits signalisiert, sich um die Prüfung eventueller Vereinfachungen zu kümmern: "Ehrenamtler werden nicht allein gelassen!"

(NGZ)
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