Dormagen Sarglose Bestattungen sind leichter möglich

Dormagen · Der Rat der Stadt Dormagen hat die Friedhofssatzung in diversen Punkten einstimmig geändert.

Ausnahmen gab es auch bisher schon: Zwar müssen Verstorbene auf Friedhöfen in Dormagen normalerweise in Särgen oder Urnen bestattet werden, doch konnte darauf verzichtet werden, wenn die Glaubensgemeinschaft des Toten dies so vorsieht. Dabei wird es auch in Zukunft bleiben; allerdings kann die sarglose Bestattung aus Gründen der Gleichberechtigung künftig auch aus anderen als religiösen Gründen erlaubt werden. Dafür sprachen sich die Ratsmitglieder einstimmig aus. In der neugefassten Friedhofssatzung, die jetzt verabschiedet wurde, heißt es nun: "So ist ausnahmsweise eine sarglose Bestattung zulässig, sofern sie durch die besonderen Umstände des Einzelfalls, insbesondere aus religiösen Gründen, geboten scheint." Mit der weiter gefassten Regelung ergeben sich für die Stadt bzw. die für die Friedhöfe verantwortlichen Technischen Betriebe Dormagen (TBD) größere Spielräume bei ihrer Entscheidung.

Die Politiker stimmten auch diversen weiteren Satzungsänderungen zu den Friedhöfen zu. Aufgrund von Nachfragen und geändertem Bestattungsverhalten werden künftig zum Beispiel mehr Grabstättenarten in die Satzung aufgenommen. Dazu gehören muslimische Grabstätten, baumnahe Grabstätten, Kinderwahlgrabstätten, Kinderreihengrabstätten, "Schmetterlingsgräber" als anonyme Grabstätten für Fehlgeburten sowie Grabstätten in besonders gestalteten Friedhofsbereichen. Die muslimischen Grabstätten werden in Dormagen in einem Sonderfeld angeboten, die Ausrichtung des Grabes erfolgt in Richtung Mekka.

Unter §18 findet sich das Angebot von pflegefreien Grabstätten. Dazu gibt es klare Vorschriften. Pflegefreie Grabstätten sind Reihen- oder Wahlgrabstätten ohne gärtnerische Gestaltung. Die Graboberfläche besteht ausschließlich aus Rasen. Grabschmuck wie Pflanzen, Blumenvasen, Grablichter o.ä. sowie das Aufstellen von Grabmalen (auch Holzkreuzen) sind nicht zulässig.

(NGZ)
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