Dormagen Rat lehnt Bürgerbegehren aus rechtlichen Gründen ab

Dormagen · Der Stadtrat hat gestern Abend erwartungsgemäß das Bürgerbegehren der Interessengemeinschaft (IG) Nievenheim aus rechtlichen Gründen abgelehnt. Daher kam es erst gar nicht zu einer inhaltlichen Bewertung des Begehrens der IG, die sich für die Grundsanierung und den Weiterbetrieb des Hallenbads Nievenheim ausspricht. CDU, SPD, FDP, Grüne, Piraten/Linke folgten der Argumentation der Stadt. Demgegenüber wollten das Zentrum und Freier Demokratischer Bund/Ein Herz für Dormagen das Bürgerbegehren zulassen.

Am Ende eskalierte die Situation: Bürgermeister Erik Lierenfeld forderte IG-Sprecher Reiner Blödgen wegen erneuten Zwischenrufes auf, den Ratssaal zu verlassen, ihm schlossen sich die beiden Mitstreiterinnen Natascha Held und Bianca Lins an. Nach der Abstimmung verließ die Zentrums-Fraktion aus Protest den Saal, Vorsitzender Hans-Joachim Woitzik sprach von einer "undemokratischen und bürgerfeindlichen Entscheidung". Ihm drohen rechtliche Schritte durch den Bürgermeister, weil Woitzik erstens gesagt hatte, die Verwaltung habe "die IG bei der Vorbereitung des Bürgerbegehrens behindert" und zweitens, dass "der erste Satz in der Beschlussvorlage wahrheitswidrig" sei. Die drei IG-Sprecher bestätigten ihre Absicht, vor das Verwaltungsgericht Düsseldorf zu ziehen, um dort die Rechtmäßigkeit des Bürgerbegehrens klären zu lassen.

Wäre das Bürgerbegehren zugelassen worden, wäre es das dritte in der Geschichte der Stadt geworden, wobei alle in den vergangenen fünf Jahren das Thema Schwimmbäder zum Gegenstand gehabt hätten.

Lierenfeld äußerte in seiner Stellungnahme "großes Verständnis für alle Nievenheimer, die der Verlust ihres Hallenbades schmerzt". Er argumentierte, dass es neben der hohen finanziellen Belastung von 850.000 Euro an Kredit- und Betriebskosten im Jahr "keinen belegbaren Bedarf" gebe, das Bad weiterzubetreiben. IG-Sprecher Blödgen verzichtete auf eine ausführliche Stellungnahme. Er wünschte sich von den Ratsmitgliedern, dass diese den "klar formulierten Wunsch von 7000 Bürgern ernst nehmen" und sich einem Bürgerentscheid nicht entgegenstellen. Die Entscheidung in die Hände des Gerichts zu legen wäre "beschämend".

(NGZ)
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