Dormagen Radler zurück auf die Straße - ein Erfolgsrezept

Dormagen · Innerorts unterliegen in Dormagen kaum noch Fahrradwege einer Benutzungspflicht. Das hat laut dem städtischen Verkehrsplaner Peter Tümmers sogar zur Entschärfung einer Unfallstelle beigetragen.

 Peter Tümmers von den Technischen Betrieben Dormagen an der Haberlandstraße. Der Radweg dort ist nicht nutzungspflichtig.

Peter Tümmers von den Technischen Betrieben Dormagen an der Haberlandstraße. Der Radweg dort ist nicht nutzungspflichtig.

Foto: Berns

Die Ecke Walhovener Straße/Bundesstraße 9 war früher so etwas wie eine Hochrisikozone für Fahrradfahrer. Immer wieder sei es dort zu Unfällen gekommen, weil Autofahrer die Radler beim Abbiegen übersehen hätten, erzählt der städtische Verkehrsplaner Peter Tümmers. "Dann haben wir vor ungefähr zwei Jahren die Fahrbahn verbreitert und den Radweg in den Straßenbereich verlegt. Seitdem kommen Abbiegeunfälle mit Radlern dort fast gar nicht mehr vor." Noch deutlich länger aufgehoben ist die Radweg-Nutzungspflicht an der Haberlandstraße, nennt Tümmers ein weiteres Beispiel von vielen in Dormagen. Für die Krefelder Straße und einen Teil der Neusser Straße gelte ebenfalls keine Radweg-Nutzungspflicht mehr. Auf dem Prüfstand stehe noch der Straberger Weg in Nievenheim.

Was derzeit in immer mehr Städten diskutiert wird - in der Region zum Beispiel in Leverkusen und Köln - ist in Dormagen, zumindest innerorts, nach systematischer Prüfung bereits fast flächendeckend umgesetzt: die großräumige Abschaffung der Radweg-Nutzungspflicht. Die war schon 1998 bei einer Novelle der Straßenverkehrsordnung deutlich gelockert worden; ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hatte den Behörden 2010 noch engere Fesseln bei diesem Thema angelegt: "Eine Radwegebenutzungspflicht darf nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Rechtsgutbeeinträchtigung erheblich übersteigt", hieß es seinerzeit. Der Hintergrund: Fahrradfahrer sind gerade innerorts vielfach auf Straßen sicherer als auf Radwegen. "Das ist eigentlich keine Ansichtssache mehr", sagt Tümmers, "die Forschungsergebnisse sprechen klar dafür." Auf der Straße würden Radler vor allem beim Abbiegen besser gesehen als auf einem Fahrradweg, weil sie sich im Gesichtsfeld des Autofahrers befänden. Vorgeschrieben ist die Nutzung eines Radweges nur bei einer entsprechenden Ausweisung mit einem blauen Verkehrsschild, auf dem ein weißes Fahrrad abgebildet ist. In der Regel sind das Radwege an Straßen außerorts, auf denen schnell gefahren wird, dichter Verkehr herrscht oder ein hoher Anteil an Schwerlastverkehr besteht. Schlechte Beleuchtung kann ein weiteres Kriterium sein. Auf der Neusser Straße in Richtung Nievenheim sind erfahrungsgemäß viele Lastwagen unterwegs; folglich werde - anders als in Gegenrichtung - die Radweg-Nutzungspflicht beibehalten, erklärt Verkehrsplaner Tümmers.

Ein vorhandener Radweg ohne blaue Beschilderung führt nach Tümmers' Erfahrungen öfters zu Verwirrung. Der dürfe aber selbstverständlich freiwillig weiter benutzt werden; es sei eben nur nicht so vorgeschrieben. Eine Besonderheit ist ein ehemaliger kombinierter Geh-/Radweg, bei dem Fußgänger und Radfahrer nebeneinander unterwegs sind. Fällt da die entsprechende Verkehrsbeschilderung weg, ist er für Fahrradfahrer tabu. Die müssen dann zwingend auf die Straße ausweichen.

(NGZ)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort