Dormagen Lindlar-Mord: Angeklagter pocht auf Notwehr

Dormagen · Kurz vor der Urteilsverkündigung bricht der Hackenbroicher sein Schweigen. Das Urteil, das eigentlich für Donnerstag erwartet worden war, soll nun am kommenden Mittwoch, den 15. Februar, verkündet werden.

 Der Angeklagte wird in den Gerichtssaal des Kölner Landgerichts geführt (Archivbild).

Der Angeklagte wird in den Gerichtssaal des Kölner Landgerichts geführt (Archivbild).

Foto: dpa, mb axs

Es waren dramatische Szenen, die sich im Landgericht Köln abspielten. Es sah zunächst so aus, als würde im Mordfall Lindlar der Angeklagte, ein 48 Jahre alter Mann aus Hackenbroich, kurz vor der Verurteilung wegen heimtückischen Mordes stehen und mit einer womöglich lebenslangen Haftstrafe bestraft werden. Doch auf einmal sieht alles anders aus: Denn der Hackenbroicher beruft sich auf einmal auf Notwehr, schildert den Fall völlig anders, und seine Anwälte plädieren auf Freispruch.

Laut Staatsanwaltschaft soll er am 10. Januar 2016 einen 30 Jahre alten Kölner erstochen und die Leiche mit Hilfe eines Kumpels in einem Wald bei Lindlar versteckt haben. Außerdem soll er zwei Monate später denselben Kumpel damit beauftragt haben, einen Mann, der in einem anderen Verfahren als Zeuge gegen ihn aussagen sollte, mit einer Überdosis Heroin zu töten - kurz bevor dessen Aussage vor dem Amtsgericht Bonn anstand. Passiert ist in diesem Fall nichts. Der Kumpel erfüllte den Auftrag des Angeklagten nicht. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft war der Hackenbroicher am späten Abend des 10. Januars mit dem späteren Opfer in seinem Toyota in der Nähe von Bonn unterwegs. Unter dem Vorwand, den 30-Jährigen ans Steuer lassen zu wollen, soll er den Wagen angehalten haben. Laut Anklage stiegen beide aus und gingen um das Auto herum. Am Kofferraum soll der 48-Jährige dann unvermittelt mehrere Male mit einem Messer zugestochen haben. Die Leiche fand übrigens nicht die Polizei, sondern ein Reporter vom Express.

Die Geschichte erzählt der Angeklagte jetzt völlig anders: Er habe dem Opfer aus Notwehr zwei Mal in die Brust gestochen. "So einen Kampf gewinnt man oder verliert man", sagte der Angeklagte, der Kampfsportler ist. "Das bedeutet, dass sie sich Auge in Auge gegenübergestanden haben", sagte sein Anwalt. Damit scheide heimtückischer Mord aus. Die Staatsanwaltschaft muss die neuen Aussagen nun widerlegen. Möglich erscheint nun eine begrenzte Freiheitsstrafe.

(schum)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort