Dormagen Kangal-Attacke: TV-Moderator gewinnt vor dem Amtsgericht

Dormagen · Die erste Etappe hat TV-Moderator Sascha Lauterbach gewonnen, aber noch nicht das ganze Rennen. Das Amtsgericht in Neuss hat die Hauptverhandlung vom 30. April ersatzlos gestrichen. Das bedeutet, dass der Angeklagte, ein 54-Jähriger aus Dormagen, seinen Einspruch gegen einen Strafbefehl zurückgezogen hat. "Damit ist das Urteil rechtswirksam", sagte ein Sprecher des Amtsgerichts. Der Angeklagte hat die Geldstrafe in Höhe von 900 Euro akzeptiert.

 Sascha Lauterbach mit der damals betroffenen Hündin "Marlene", die inzwischen gestorben ist.

Sascha Lauterbach mit der damals betroffenen Hündin "Marlene", die inzwischen gestorben ist.

Foto: ATI

Ursprünglich hatte er dagegen Einspruch eingelegt, so dass eine Hauptverhandlung angesetzt wurde. Jetzt steht noch das weitere Verfahren vor dem Landgericht aus, wo der Ückerather Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Euro erstreiten will. Darum geht es: Dem Angeklagten aus Dormagen wird vorgeworfen, seine beiden Kangal-Hunde auf seinem Grundstück unsachgemäß gehalten zu haben. Den Hunden ist es im März 2016 gelungen, die Seile zu zerbeißen und aus dem Garten zu entkommen. Auf der Straße fielen sie nachts die beiden Dalmatiner-Hündinnen von Lauterbach an, der noch einmal Gassi gehen wollte. Der Moderator brachte eine der beiden Hündinnen, die schwer verletzt wurde, in eine Tierklinik. Lauterbach, der selbst verletzt wurde, sprach in der ersten Verhandlung von "Todesangst", die er verspürt hatte. Der Tatvorwurf lautet auf fahrlässige Körperverletzung. In der Verhandlung bestritt der Angeklagte, der Halter zu sein. Nach Informationen unserer Redaktion soll es sich jedoch bei dem Angeklagten um denjenigen handeln, in dessen Obhut die beiden wuchtigen Kangals eine Zeit lang gewesen sind. Er habe sich dementsprechend persönlich Mitarbeitern des städtischen Ordnungsamtes gegenüber geäußert und zugegeben, dass er sich die beiden Hunde ausgeliehen habe, um sich vor Einbrüchen zu schützen.

Das Gericht wollte die betreffenden Mitarbeiter des Ordnungsamtes als Zeugen laden. Sie könnten, so die Erwartungshaltung von Staatsanwaltschaft und Nebenkläger, den Angeklagten identifizieren.

Parallel gibt es eine Schadensersatzklage Lauterbachs vor dem Landgericht. Dort will er 10.000 Euro erstreiten. Die Tierarztkosten für die Behandlung seines schwer verletzten Hundes und die Folgen seines einwöchigen Ausfalls als TV-Moderator solle der Anwohner nun erstatten. Der erschien nicht zum Prozessauftakt Ende November in Düsseldorf, ließ ausrichten, er sei ja nicht der Halter der Angreifer-Hunde. Und doch hatte sich jener Anwohner kurz nach den Hundebissen bei Lauterbach entschuldigt. Ein Urteil gibt es nicht, das Gericht will im März weiter verhandeln.

(schum)
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