Dormagen Kanäle bis Ende des Jahres prüfen

Dormagen · Dichtheit: Für Häuser ab 1965 gibt es eine Frist bis zum Jahr 2020.

 Auf großes Interesse nicht nur bei Nievenheimern stieß das Thema Kanaldichtheitsprüfung in der Mensa der Gesamtschule.

Auf großes Interesse nicht nur bei Nievenheimern stieß das Thema Kanaldichtheitsprüfung in der Mensa der Gesamtschule.

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Große Teile von Nievenheim liegen in der Wasserschutzzone. Mit Folgen: Dort müssen Abwasserleitungen von Häusern, die vor 1965 gebaut wurden, bis Ende dieses Jahres darauf überprüft werden, ob die Kanäle noch dicht und voll funktionsfähig sind. Nach 1965 fertig gestellte Abwasserleitungen müssen erst 2020 überprüft werden. Das ist ein Ergebnis der Informationsveranstaltung, die die örtliche SPD zusammen mit der Verbraucherinformation Dormagen auf die Beine gestellt hat.

Die Resonanz in der Mensa der Gesamtschule war groß, rund 150 Hauseigentümer wollten wissen, ob sie von der sogenannten Kanaldichtheitsprüfung betroffen sind und welche Kosten entstehen können. Etliche kamen aus anderen Ortsteilen. Einige Bürger zeigten Unverständnis, wieso der Hauseigentümer die Kanaldichtheit prüfen müsse und die Bauern Gülle auf den Feldern ausbringen dürften. "Was ist eigentlich mit Friedhöfen? Können von dort nicht auch schädliche Stoffe ins Grundwasser gelangen?", fragte ein Bürger.

"Es hat sich gezeigt, dass das Thema immer noch hohe Wellen schlägt und der Informationsbedar groß ist", sagte der Vorsitzende der Nievenheimer SPD, Jochen Pälmer. Juristin Manuela Lierow vom Projekt Kanaldichtheit der Verbraucherzentrale informierte zu den Fristen rund um die Zustands- und Funktionsprüfung von privaten Abwasserleitungen sowie zu Sanierungsmaßnahmen. Einen Tipp hatte sie parat: "Beauftragen Sie für die Prüfung nicht das gleiche Unternehmen wie für die Sanierung." Über die Seite "http://www.vz-nrw.de/kanal" kann jeder Hausbesitzer diese Infos abrufen und prüfen, ob sein Haus in der Wasserschutzzone liegt. Fragen werden am Verbrauchertelefon unter 0211 380 93 00 (montags und mittwochs 9 bis 13 Uhr sowie dienstags und donnerstags 13 bis 17 Uhr) beantwortet.

(NGZ)
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