Dormagen Kampf um offene Kaufsonntage

Dormagen · In Top West und in der Innenstadt sorgen sich Händler und Werbegemeinschaften um die verkaufsoffenen Sonntage. Konkrete Konzepte werden für die Genehmigung benötigt.

Dormagen: Kampf um offene Kaufsonntage
Foto: "Tinter Anja

Die Mitglieder der Werbegemeinschaft CiDo haben in dieser Woche ein Schreiben ihrer Vorsitzenden Michael Jonas erhalten. Darin kündigt sie an, dass die Werbegemeinschaft gemeinsam mit der Wirtschaftsförderung der Stadt und dem Stadtmarketing das Konzept für die Märkte und Feste überarbeiten wird, "um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden", heißt es. Anfang der Woche waren Mitglieder der Interessengemeinschaft (IG) Top West zusammengekommen, um die aktuelle Situation nach den Gerichtsurteilen zuungunsten von verkaufsoffenen Sonntagen zu diskutieren. Dort geht es konkret um die Frage, ob es im nächsten Jahr neben dem Herbst- auch ein Frühlingsfest geben soll. Tendenz, laut IG-Vorsitzendem Norbert Heinen: "Ja, aber dann wohl ohne die Beteiligung der Autohäuser." Erster Beigeordneter Robert Krumbein formuliert als Ziel, "Begründungen für die Ausrichtung der Feste und Märkte für das nächste Jahr so wasserdicht zu bekommen, dass die Gewerkschaft Verdi diese Bemühungen anerkennt und keine Bedenken äußert."

An bislang vier Sonntagen im Jahr können die Dormagener und die Besucher aus der Region die Angebote und Attraktionen von Ostermarkt, Frühlingsfest, Michaelismarkt und Kö Advent genießen und parallel in den geöffneten Geschäften shoppen. Im Gewerbegebiet Top West sind es zwei: Frühlings- und Herbstfest. Eine Regelung, die vom Stadtrat verabschiedet wird und auch dort noch einmal überprüft wird, ob die Termine auch mit Veranstaltungen hinterlegt sind. Kirchen üben an dieser Praxis traditionell Bedenken, gewerkschaftlich orientierte Rastmitglieder stimmen dagegen, ohne dass dies nachhaltigen Einfluss auf die Entscheidung hat. Eine völlig neue Sachlage hat sich jetzt durch Gerichtsurteile ergeben, die die verkaufsoffene Sonntage ausbremsen. "Dadurch ergeben sich erhebliche Einschränkungen für die Durchführung von verkaufsoffenen Sonntagen", sagt Michaela Jonas. Konkret ist es jetzt so, dass sie sonntägliche Ladenöffnung nur dann erlaubt ist, wenn die Veranstaltung, also ein Fest oder ein Markt, selbst für diesen Sonntag prägend ist. Die Sonntagsöffnung darf lediglich eine "Anhang" der Veranstaltung sein, um die es im Wesentlichen geht. Was ist mit einer prägenden Wirkung aber gemeint? Für den Beigeordneten Krumbein dient der Michaelismarkt als gutes Beispiel: "Diese Veranstaltung ist außerordentlich gut besucht. Das wäre sie auch ohne einen verkaufsoffenen Sonntag." Gleiches dürfte auch für die anderen drei Veranstaltungen gelten.

Schwerer tut sich da Top West. Das Herbstfest ist, so IG-Chef Heinen, "herausragend". Der Zuspruch ist nicht zuletzt deshalb so groß, weil ein attraktives Programm geboten wird (unter anderem fährt eine Bimmelbahn durch das Gewerbegebiet). Das Frühlingsfest fällt demgegenüber deutlich ab, nicht zuletzt weil nicht alle Händler gleichermaßen dahinter stehen. So wurde im Frühjahr auf Betreiben der Autohändler beschlossen, auf diese Veranstaltung zu verzichten, weil diese durch diverse Frühjahrs-Auto-Schauen schon reichlich Aufmerksamkeit genießen. Aber am 1. Dezember kommt diese Entscheidung auf den Prüfstand: "Wir versuchen, eine Version hinzubekommen, damit alle zufrieden sind", so Heinen. Das heißt: ein Frühlingsfest ohne die Autohäuser. "Dafür müssen wir ein gutes Konzept finden.

(schum)
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