Dormagen IG Nievenheim startet Bürgerbegehren

Dormagen · Gestern konnten die Mitglieder der Interessengemeinschaft (IG) Nievenheim schon die ersten Unterschriften sammeln, der offizielle Start des Bürgerbegehrens zum Erhalt des Hallenbads Nievenheim ist am heutigen Samstag. Ziel sind mindestens 3000 (gültige) Unterschriften, um einen Bürgerentscheid zu erreichen.

"Für die bauliche Instandsetzung des Hallenbads wäre ein Investitionsvolumen von 5,1 Millionen Euro erforderlich", sagt Erster Beigeordneter Robert Krumbein. "Der Betrieb des Bades würde einschließlich des Kapitaldienstes für die Instandsetzung zu zusätzlichen Verlusten von jährlich rund 850.000 Euro bei der Stadtbad- und Verkehrsgesellschaft Dormagen führen." Nach Meinung der IG können die Sanierungs- und Betriebskosten im Vergleich zur städtischen Schätzung "deutlich reduziert werden", sagt Reiner Blödgen, der das Bürgerbegehren eingereicht hat. "Die Stadt sollte alle Fördermöglichkeiten, Energiesparmaßnahmen und zeitgemäße Betriebskonzepte nutzen." Ziel der IG ist es, die Unterschriften so schnell zu sammeln, dass eine Entscheidung über das Bürgerbegehren in der Ratssitzung am 29. Juni möglich ist.

Die Schätzung der Verwaltung basiert laut Krumbein auf Vorgaben, "die wir in einem Vorgespräch mit den Initiatoren des Bürgerbegehrens vereinbart haben. Demnach soll das baufällige Bad grundsaniert und in gleichem Umfang wie in der Vergangenheit für den öffentlichen Schwimmbetrieb sowie das Schul- und Vereinsschwimmen bereitstehen". Die Berechnung der Bau- und Betriebskosten orientiert sich an den Zahlen, die in dem "Altenburg-Gutachten" für die Sanierung ermittelt wurden. Krumbein: "Wir sind trotz des künftig erweiterten Bades in Dormagen-Mitte von einer positiven Besucherentwicklung in Nievenheim ausgegangen." Dem stehen kalkulierte Energie- und sonstige Betriebskosten von 225.000 Euro, zusätzliche Personalkosten von 310.00 Euro (weil das derzeitige Personal komplett ins neue Hallenbad wechselt) und Kosten für die Instandhaltung und Verwaltung von 60.000 Euro gegenüber. Der Kapitaldienst läge bei etwa 316.000 Euro. "So verständlich es ist, dass die Initiatoren an dem Hallenbad hängen", sagt Bürgermeister Erik Lierenfeld, "kann die Verwaltung nur empfehlen, von den getroffenen Ratsentscheidungen und dem Ergebnis des Bürgerentscheids 2013 nicht abzuweichen." Die IG bezweifelt, dass es einen Ratsbeschluss zur Aufgabe des Bades gibt. Daher sei ihr Bürgerbegehren auch nicht rechtlich unzulässig, wie die Verwaltung behauptet. Lierenfeld sagt aber: "Wir werden dies aus Gründen der äußersten Rechtssicherheit aber noch einmal durch einen neutralen Gutachter überprüfen lassen, wenn die erforderliche Anzahl von rund 3000 Unterschriften zustande kommt. Über die Rechtmäßigkeit des Bürgerbegehrens muss der Stadtrat entscheiden."

(schum)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort