Dormagen IG Nievenheim: Stadt soll Hallenbad instandhalten

Dormagen · Bürgerinitiative droht sogar mit Anzeige.

Die Tonlage zwischen der Interessengemeinschaft (IG) Nievenheim auf der einen und der Stadtverwaltung auf der anderen verschärft sich. Zumindest aus Richtung Nievenheim kommen im Vorfeld einer möglichen gerichtlichen Auseinandersetzung zum Thema Erhalt des Hallenbads forsche Aussagen. Im Kern geht es darum, dass die Sprecher der IG fordern, dass das Hallenbad bis zum Ausgang eines sich anbahnenden Gerichtsstreits instand gehalten wird. Die IG verweist sogar auf das Strafgesetzbuch und droht eine mögliche Anzeige an.

"Nachdem entgegen der mündlichen Zusage der CDU-Spitze das Hallenbad nicht bis zum Jahresende weiter voll funktionsfähig betrieben wird", sagen die drei Sprecher Reiner Blödgen, Bianca Lins und Natascha Held, "stellt sich für uns die Frage, wie eine Konservierung aller technischen Einrichtungen für einen Weiterbetrieb erfolgt?" Lins präzisiert: "Die Stadt müsste doch für den Fall, das wir vor Gericht Recht bekommen und dass ein Bürgerentscheid erfolgreich ist, dafür sorgen, dass das Bad in einem ordentlichen Zustand ist. Denn es ist doch öffentliches Eigentum." Zunächst unterstellt die IG der Stadt, dass "sie eine sach- und fachgerechte Sicherung aller technischen Anlagen sowie einer notwendigen Beheizung der Immobilie vornimmt, um Schäden an Heizung und Bausubstanz vorzubeugen. Aber wir möchten der Vollständigkeit halber auf die Sorgfaltspflicht von Politik und Verwaltung gegenüber öffentlichem Eigentum hinweisen."

Der Stadtrat hat mehrheitlich das Bürgerbegehren der IG zum Erhalt und Weiterbetrieb des Hallenbads für rechtlich unzulässig erklärt. Die IG hat jetzt eine Klage vor dem Verwaltungsgericht vorbereiten lassen, die in Kürze eingereicht wird. Ferner werden Spenden gesammelt, um eine Klage finanzieren zu können - "auch den Fall, dass wir verlieren und die Kosten der Gegenseite bezahlen müssen", so Lins. Die IG vertritt die Meinung, sollten im Falle einer durch die IG geplanten Sanierung und Wiederinbetriebnahme Mehrkosten auftreten, weil das Bad durch Nichtbetrieb Schäden an Pumpen oder Heizung habe, "wäre dies laut Strafgesetzbuch vorsätzliche Beschädigung öffentlichen Eigentums".

(schum)
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