Dormagen IG gibt mehr als 7000 Unterschriften im Rathaus ab

Dormagen · Nievenheimer Bäder-Initiative: Erklärt der Rat ihr Begehren für rechtlich unzulässig, geht es zum Verwaltungsgericht.

Ein Paket, verschnürt mit einer weißen Schleife und mit über 7000 Unterschriften als Inhalt, nahmen gestern Nachmittag Erster Beigeordneter Robert Krumbein und Ellen Schönen-Hütten, Fachbereichsleiterin Bürger- und Ratsangelegenheiten, in Empfang. Die Absender waren gleich mitgekommen: Fünf Vertreter der Interessengemeinschaft (IG) Nievenheim, die für den Erhalt und den Weiterbetrieb des Hallenbads in Nievenheim kämpft. Sie will mit einem Bürgerbegehren erreichen, dass die Dormagener in einem Bürgerentscheid über die Zukunft des Bads befinden. Damit das Thema als Bürgerbegehren auf die Tagesordnung des Stadtrats kommt, sind 3115 Unterstützungs-Unterschriften notwendig. Ein Mehrfaches davon wurde jetzt überreicht. "Wir prüfen die Zulässigkeit bis zu dieser Zahl", erklärte Krumbein.

Für die IG-Initiatoren war es eine wochenlange Fleißarbeit, in den Ortsteilen für ihr Anliegen zu werben. Ob es letztlich zum gewünschten Erfolg reicht, bleibt abzuwarten. Auch, ob die Ratsmitglieder in der nächsten Sitzung am 17. Oktober überhaupt darüber abstimmen werden, ob sie dem Antrag der IG folgen wollen oder es ablehnen. Denn gewissermaßen vorgeschaltet steht die Entscheidung über die rechtliche Zulässigkeit des Bürgerbegehrens. Die wird von der Stadt und dem beauftragten Juristen Bank bezweifelt, weil eine Frist nicht eingehalten worden sei. Demgegenüber steht die konträre Meinung der IG. Reiner Blödgen: "Erklärt der Rat das Bürgerbegehren für rechtlich unzulässig, werden wir auf jeden Fall vor Gericht gehen."

Unterstützung erhielt die IG gestern durch den Verein "Mehr Demokratie" (Köln). Dass das Begehren der IG zu spät komme, sei "sachlich falsch", sagt Landesgeschäftsführer Alexander Trennheuser. "Die genannten Beschlüsse behandeln das Hallenbad gar nicht. Insofern liegt hier auch kein Fristversäumnis vor."

Aus Sicht von "Mehr Demokratie" ist es grundsätzlich problematisch, für Bürgerbegehren gegen Ratsbeschlüsse eine Frist zu setzen. "Stadträte können ihre Entscheidungen jederzeit wieder aufheben, solange noch keine unwiderruflichen Fakten geschaffen wurden. Diejenigen, die die Räte gewählt und damit überhaupt erst zu ihren Entscheidungen ermächtigt haben, können das nicht. Das ist absurd", kritisiert Trennheuser.

"Mehr Demokratie" fordert, Einreichungsfristen für Bürgerbegehren ganz abzuschaffen. Vorbild dafür seien die Länder Bayern, Berlin, Hamburg und Schleswig-Holstein, in denen es für Bürgerbegehren gegen Ratsbeschlüsse keine Fristen gebe. "Was andere Länder können, kann NRW auch. Der Landtag ist deshalb aufgefordert, die Gemeindeordnung entsprechend zu ändern", erklärt Trennheuser.

Bei einer Ablehnung durch den Ratz bliebe der IG nur noch der Gang zum Verwaltungsgericht. "Wir prüfen, ob wir das gegebenenfalls tun werden", so Natascha Held. "Das hängt von den Erfolgsaussichten ab und vom Geld. Wir sind dann wahrscheinlich von Spenden abhängig, um diesen Schritt gehen zu können."

(schum)
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