Dormagen Hallenbadabriss: OVG Münster lehnt Beschwerde ab

Dormagen · Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster hat die Beschwerde der Interessengemeinschaft (IG) Nievenheim zurückgewiesen. Damit ist der ablehnende Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 19. Februar rechtskräftig. Das hatte die rechtliche Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens zum Erhalt des Hallenbads Nievenheim bestätigt und es für verfristet erklärt. Eine Entscheidung in der Hauptsache steht dort noch aus, aber dazu wird es nicht mehr kommen. Bianca Lins, Mitglied des Sprecher-Trios der IG, sagte gestern in einer ersten Reaktion: "Wir werden unsere Klage zurückziehen. Sie macht jetzt keinen Sinn mehr."

Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster hat die Beschwerde der Interessengemeinschaft (IG) Nievenheim zurückgewiesen. Damit ist der ablehnende Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 19. Februar rechtskräftig.

Das hatte die rechtliche Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens zum Erhalt des Hallenbads Nievenheim bestätigt und es für verfristet erklärt. Eine Entscheidung in der Hauptsache steht dort noch aus, aber dazu wird es nicht mehr kommen. Bianca Lins, Mitglied des Sprecher-Trios der IG, sagte gestern in einer ersten Reaktion: "Wir werden unsere Klage zurückziehen. Sie macht jetzt keinen Sinn mehr."

Der Stadtrat hatte im vergangenen Herbst das von der IG eingereichte Bürgerbegehren für unzulässig erklärt. Die IG will erreichen, dass das Nievenheimer Bad saniert und weiterbetrieben wird. Dafür sammelte sie über 7000 Unterschriften.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte im Februar auch die Gewährung des einstweiligen Rechtsschutzes abgelehnt, so dass die Stadtbad- und Verkehrsgesellschaft Dormagen (SVGD) als Eigentürmerin das Verfahren zum Abriss des Bades weiterführen kann. Gegen diesen Beschluss legte die IG Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ein.

"Wir haben mit diesem Ergebnis gerechnet", sagte Lins. "Es war unsere letzte Chance, Beschwerde einzulegen, und die wollten wir auch wahrnehmen." Über die Niederlagen vor dem VG und jetzt auch OVG zeigte sich Lins enttäuscht, wahrte aber die Fassung: "Dann ist es halt so. Schade nur für das Schwimmbad und die vielen Bürger, die uns unterstützt haben."

Für die Stadt und die SVGD bedeutet die Nachricht aus Münster und die Äußerung der IG, dass die Abrissplanung für das Bad wie vorgesehen ablaufen kann und das Bad Ende des Jahres nicht mehr steht.

(schum)
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