Dormagen Hallenbad: IG prüft Klageweg

Dormagen · Um die Kosten zu stemmen, sollen Spenden eingesammelt werden.

 Geschlossen und vor dem Abriss: Die Zukunft des Hallenbads Nievenheim steht fest. Nur ein Gericht kann das Bad noch retten.

Geschlossen und vor dem Abriss: Die Zukunft des Hallenbads Nievenheim steht fest. Nur ein Gericht kann das Bad noch retten.

Foto: Andreas Woitschützke

Vor zehn Tagen kassierte die Interessengemeinschaft (IG) Nievenheim in der Stadtratsitzung eine bittere Niederlage, als ihr angestrebtes Bürgerbegehren wegen rechtlicher Unzulässigkeit gestoppt wurde. Heute treffen sich die Führungsköpfe der IG mit einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Im Raum steht die Einreichung einer Klage beim Verwaltungsgericht in Düsseldorf. Denn bis heute sind Rainer Blödgen, in dessen Namen das Bürgerbegehren eingereicht wurde, Bianca Lins und Natascha Held davon überzeugt, dass ihr Anliegen rechtens ist.

In diesem Gespräch wird es vielleicht auch um Geld gehen. Denn die IG hat unmittelbar nach der turbulenten Ratssitzung erklärt, dass man auf Spenden angewiesen sei, um ein Verfahren vor Gericht finanziell stemmen zu können. Zum Beispiel geht es um Gerichtskosten. Bei Einreichung einer Klage werden sofort Kosten fällig. Die richten sich in der Regel nach dem Streitwert. Im Fall von Bürgerbegehren verhält es sich laut eines Gerichtssprechers anders: "Dort wird in der Regel ein Streitwert in Höhe von 15.000 Euro angenommen." Laut Gebührentabelle sind Kosten von 879 Euro fällig, die auch direkt bezahlt werden müssen. Wird das Verfahren ohne Urteil vorzeitig beendet, wird die Gebühr anteilig zurückgezahlt. Dazu kommen aber die Kosten für den eigenen Anwalt und im Falle einer Niederlage vor Gericht auch die der Gegenseite.

"Wir sehen uns angesichts von über 7000 Unterstützer-Unterschriften in der Pflicht etwas zu tun", sagt Bianca Lins, "aber vor allem auch, weil wir von der Rechtmäßigkeit des Bürgerbegehrens überzeugt sind. Denn es gibt keinen Ratsbeschluss zur Aufgabe des Hallenbads Nievenheim". Die IG hat auf ihrer Facebook-Seite die Protokolle der betreffenden Ratssitzungen veröffentlicht, um ihre Argumentation zu untermauern.

Lins sieht auch mit Spannung einem möglichen Gerichtsurteil entgegen: "Ist das Gericht der Meinung, ein Ratsbeschluss kann auch interpretiert werden oder muss er klar und eindeutig formuliert sein?" Die IG sieht Eile geboten, weil parallel die SVGD die Vorbereitung für den Abriss des Hallenbads eingeleitet hat.

(schum)
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