Dormagen Grüne beanstanden Ratsbeschlüsse

Dormagen · Über vier Dringlichkeitsentscheidungen, unter anderem zum Einfluss des Sportausschusses auf Investitionen, hat der Rat entschieden. Es bestand keine Zeitnot, begründen die Grünen ihren Einspruch. Ein Ergebnis wird heute erwartet.

Zu Beginn der Sitzung des Stadtrates am Donnerstag der vergangenen Woche überraschte Bürgermeister Erik Lierenfeld die Stadtverordneten mit vier Dringlichkeitsentscheidungen, die noch auf die umfangreiche Tagesordnung sollten. Normalerweise besteht eine Frist von 16 Tagen vor einer Ratssitzung, bis dahin müssen Anträge im Rathaus vorliegen, damit sie auf die Tagesordnung aufgenommen werden können. Ist eine kurzfristige Entscheidung dringend notwendig, kann das auch nachträglich geschehen. So wie in diesem Fall. Aber genau dagegen regt sich der Widerstand der Bündnisgrünen. Sie sehen in drei der vier Anträge keine Dringlichkeit. Ihr Einspruch wird zurzeit vom Rechtsamt geprüft, in der heutigen Hauptausschusssitzung könnte ein Ergebnis vorliegen. Möglich ist, dass die Beschlüsse für nichtig erklärt werden.

Um diese Dringlichkeitsanträge geht es: den der CDU-Fraktion zur Aufgabe der Planungen für eine Flüchtlingsunterkunft am Wahler Berg; die der Bürgerlichen zur Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates für den Sportausschuss sowie zu Haushaltsbegleitbeschlüssen zu Investitionen im Sportbereich und um den der SPD-Fraktion zu Kreditermächtigungen zur Errichtung von Flüchtlingsunterkünften. Nur letzterem Antrag bescheinigen die Grünen eine rechtmäßige Dringlichkeit. "Da bei den anderen Beschlüssen nicht nur nach unserer, sondern auch nach der explizit geäußerten Einschätzung der Verwaltung eine Dringlichkeit nicht gegeben war, war die Behandlung dieser Tagesordnungspunkte nicht zulässig", sagt Grünen-Fraktionsvorsitzender Tim Wallraff. Er verweist auf die Gemeindeordnung und die Kommentierung der relevanten Passagen durch den Experten in Sachen Kommunalverfassungsrecht, Ministerialdirigent a. D. Friedrich Wilhelm Held. Der sagt, dass eine Voraussetzung für eine Erweiterung der Tagesordnung sei, "dass die Angelegenheit keinen Aufschub duldet oder von äußerer Dringlichkeit ist. Eine Erweiterung ist nicht möglich, wenn diese Voraussetzungen nicht vorliegen, selbst dann nicht, wenn alle Ratsmitglieder einverstanden sind".

Kommt das städtische Rechtsamt zur Auffassung, dass keine Dringlichkeit gegeben ist, muss der Bürgermeister die Beschlüsse beanstanden. Das würde dem Rat schriftlich mitgeteilt und die Themen kämen wieder auf die Tagesordnung.

Für die CDU ist das Vorgehen der Grünen ein reines Politikum. "Wir haben kein Verständnis für das Nachtreten der Grünen", sagt Fraktionsvorsitzender André Heryschek. "Durch diesen Einspruch soll versucht werden, wichtige Entscheidungen den Haushalt betreffend hinauszuzögern. Alle Entscheidungen stehen im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Etat 2016 und mussten daher zwangsläufig in der letzten Ratssitzung getroffen werden. Die Grünen setzen ganz bewusst Einsparmöglichkeiten und den Haushaltsausgleich aufs Spiel."

(schum)
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