Dormagen Geschenke-Kompass für Mandatsträger

Dormagen · Die Stadt will für die Korruptionsbekämpfung eindeutige Richtlinien und strebt deshalb nach 2015 erneut eine Überarbeitung des sogenannten Ehrenkodex für Mitglieder des Rates und der Ausschüsse an.

Politiker kommen viel rum. Auch in Dormagen gibt es immer wieder Anlässe, bei denen die Mandatsträger zu Veranstaltungen und anderen Terminen gebeten werden - nicht selten mit Bewirtung, manchmal auch mit besonderen Zuwendungen in Form von Präsenten. Weil die Bürger ein Recht darauf haben, dass ihre Vertreter ungeachtet solcher Aufmerksamkeiten unabhängig im Sinne des Volkes entscheiden, hat die Stadt Dormagen seit 2006 eine Ehrenordnung. Diese Ehrenordnung, die bereits 2015 überarbeitet worden war, soll nun erneut geändert werden. Das Ziel laut Bürgermeister Erik Lierenfeld: noch präzisere Vorgaben zur Bekämpfung von Korruption. "So werden für Ratsmitglieder künftig Zuwendungen und auch der Umgang damit ganz klar geregelt", betont er.

Die angestrebten Änderungen, denen der Hauptausschuss nächste Woche zustimmen soll, beziehen sich auf den Abschnitt C der Ehrenordnung, den sogenannten Ehrenkodex. Dort findet sich bisher folgender Passus: "Mandatsträger dürfen Geld, unangemessene, über sozialübliche Aufmerksamkeit hinausgehende Sachleistungen oder sonstige unangemessene geldwerte Leistungen und/oder - auch immaterielle - Vorteile, die ihnen aufgrund ihrer Mandatstätigkeit für sich oder Dritte (zum Beispiel Stadt, Angehörige) angeboten werden, nicht annehmen." Doch was konkret ist "unangemessen", was ist unter "sozialüblich" zu verstehen? Weil es da Interpretationsspielräume gibt, soll es nun eindeutige Regeln geben.

Beispiel Abendessen, Empfänge, Festveranstaltungen: Bewirtungskosten bis 50 Euro seien unbedenklich, soll es künftig heißen. Was darüber hinaus geht, muss dem Bürgermeister mitgeteilt werden. Ausnahme: "Nimmt das Ratsmitglied an einer Veranstaltung im Auftrag des Rates, im Auftrag einer Fraktion oder in Vertretung des Bürgermeisters teil, entfällt die Anzeigepflicht."

Beispiel Freikarten: Wenn die Vergabe mit der konkreten Funktion des Ratsmitglieds in unmittelbarem Zusammenhang steht oder auf einem Ratsbeschluss beruht, dürfen Freikarten angenommen werden, heißt es in der Neufassung des Ehrenkodex. Und weiter: "Darüber hinaus sind Freikarten dem Bürgermeister anzuzeigen, wenn sie pro Karte einen Wert von 30 Euro überschreiten."

Beispiel Annahme von Geld- und Sachgeschenken sowie Inanspruchnahme von immateriellen Vorteilen in Ausübung des Ratsmandats: Dies ist grundsätzlich nicht zulässig. Es soll aber weiter Ausnahmen geben - bei Gegenständen von geringem Wert wie Kalendern oder Kugelschreibern. Gastgeschenke anlässlich der Wahrnehmung eines Termins im Auftrag von Rat oder Bürgermeister sollen künftig unverzüglich der Verwaltung zugeleitet werden. Aber: "Sachgeschenke zu besonderen Anlässen wie Geburtstagen, Jubiläen, Hochzeiten sind - sofern sie in Ausübung des Ratsmandates angenommen wurden - dem Bürgermeister anzuzeigen, wenn sie einen Wert von 30 Euro je Geschenk übersteigen."

(ssc)
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