Dormagen Gericht bremst Werbegemeinschaft aus

Dormagen · Die "City-Offensive Dormagen" (CiDo) muss ihre neue Satzung inklusive Namensänderung noch einmal beschließen und die Beisitzer neu wählen. Die Ausgestaltung des City-Marketings wird auf den Herbst geschoben.

Dormagen: Gericht bremst Werbegemeinschaft aus
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Die Entscheidung über einen City-Manager, der nicht unbedingt aus einer Person bestehen muss, ist vertagt. Eigentlich sollte gestern im Hauptausschuss über das neue Konzept gesprochen werden. Bürgermeister Erik Lierenfeld kündigte jedoch zu Beginn der Sitzung im Einvernehmen mit dem Antragsteller, der CDU, an: "Man hat sich darauf geeinigt, die Vorstellung des Konzepts zur Ausgestaltung des City-Marketings erst nach den Sommerferien aufzurufen."

 CDU-Fraktionschef André Heryschek will mehr Fakten.

CDU-Fraktionschef André Heryschek will mehr Fakten.

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Die CDU-Fraktion hatte kritisiert, nicht genügend Fakten vorliegen zu haben, so Vorsitzender André Heryschek im Vorfeld der Sitzung: "Wir müssen erst wissen, welche Mittel geben wir schon heute für welche Leistung des Stadtmarketings aus", erläuterte er. Um doppelte Zahlungen zu vermeiden, müssten Fakten her. Daher wolle die CDU über das neue Konzept erst dann beraten, wenn die Zukunft von Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing klar ist. Dazu soll die Verwaltung im Herbst Vorschläge unterbreiten, die die Politik dann bewertet. Auch die SPD hält weitere Diskussionen für sinnvoll. "Ich setze darauf, dass noch bestehende Unklarheiten in weiteren Gesprächen auszuräumen sind", sagte SPD-Fraktionschef Bernhard Schmitt gegenüber der NGZ. Dann könne die Politik im Herbst über den Kooperationsvertrag der Stadt mit der City-Offensive Dormagen (CiDo) entscheiden.

 SPD-Fraktionschef Bernhard Schmitt setzt auf Gespräche.

SPD-Fraktionschef Bernhard Schmitt setzt auf Gespräche.

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Die gibt es offiziell unter dem Namen zurzeit nicht. Wie CiDo-Vorsitzende Michaela Jonas bestätigte, hat das Amtsgericht die neue Satzung, in der auch der neue Name enthalten ist, nicht genehmigt. "Bemängelt wurden die Einladung zur Mitgliederversammlung, die keine Synopsen-Gegenüberstellung der alten mit der neuen Satzung enthielt, und die Wahl der Beisitzer, die im Block erfolgte, was nicht rechtens war." Wie Jonas sagt, sei das Amtsgericht durch die Klage eines Dormageners auf diese Mängel aufmerksam gemacht worden. "Da kann man nichts machen. Aber ich glaube nicht, dass andere Vereine sich genau so an das alles halten", vermutet sie, gibt aber zu, dass es "unglücklich gelaufen" sei. Nun soll in der Mitgliederversammlung der Werbegemeinschaft am 6. Juli alles richtig gemacht werden. "Die wollten wir sowieso einberufen, um die Mitglieder über unsere Gespräche und weitere Aktionen zu informieren", sagt Jonas. Vor Verschicken der Einladung mit Synopse soll beim Amtsgericht geklärt werden, dass sie mit den Anforderungen übereinstimmt.

(NGZ)
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