Dormagen Gaststätte Robens: Dezember die nächste Runde vor Gericht

Dormagen · Am OVG Münster wird über Bauvorhaben entschieden.

 Bettina Giedinghagen ist Leiterin des städtischen Rechtsamts.

Bettina Giedinghagen ist Leiterin des städtischen Rechtsamts.

Foto: On

Am 3. Dezember wird sich eine kleine Delegation in Richtung Münster aufmachen. Dass die Betreffenden gemeinsam dorthin fahren werden, ist ausgeschlossen. Denn in Münster, genauer gesagt, in den Räumen des dortigen Oberverwaltungsgerichts, werden Heinrich Robens und dessen Rechtsbeistand Karl Heinz Bortloff auf der einen sowie Bettina Giedinghagen als Juristin der Stadt Dormagen auf der anderen Seite sich als Gegner treffen. Für diesen Termin wurde vom OVG eine mündliche Verhandlung anberaumt, bei der beide Seiten ihre Argumente und Standpunkte darlegen können.

Es geht um die geplante Bebauung eines Areals hinter der Gaststätte Robens. Der Gastwirt befürchtet durch die Bebauung mit sechs Atriumhäusern Beschränkungen für seinen Betrieb. Ob an diesem Tag auch gleich ein Beschluss gefasst wird oder wie schnell ein solcher im Anschluss getroffen wird, ist noch offen.

Der Ausgang in Münster wird auch Auswirkungen auf die Klage von Robens vor dem Verwaltungsgericht in Düsseldorf haben. Die hat er über seinen Anwalt Bortloff gegen die Baugenehmigung erhoben, die die Stadt der Eigentürmerin des besagten Areals, Petra Helf, erteilt hatte. Das Verwaltungsgericht hat jetzt diese Klage ausgesetzt. Sie will die Entscheidung des OVG abwarten. Allerdings nicht aus eigenem Antrieb, wie Bettina Giedinghagen, Leiterin des städtischen Rechtsamtes, sagt: "Diese Initiative ist von Robens beziehungsweise dessen Anwalt ausgegangen." Und alle beteiligten Parteien waren damit einverstanden, dieses Verfahren auszusetzen. Gleichwohl feierte Gastwirt Robens diesen Beschluss als Erfolg und spricht davon, dass das Gericht in Düsseldorf den Bau von sechs Einfamilienhäusern neben seinem Versammlungssaal gestoppt hat. Allerdings hat die von der Stadt erteilte Baugenehmigung nach wie vor Bestand. Bauherrin Helf hat schon vor Monaten angekündigt, den Bau nicht zu starten, sondern das OVG-Urteil abwarten zu wollen.

(schum)
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