Dormagen Dormagenerin kämpft für Blindenhund

Dormagen · Anja Look leidet an der Augenerkrankung "Retinitis Pigmentosa", die langsam zur kompletten Erblindung führen wird. Ihr Antrag auf Kostenübernahme eines Blindenführhundes wurde von ihrer Krankenkasse jedoch abgelehnt.

 Mit ihrem Langstock ist Anja Look in Dormagen unterwegs. Ein Blindenführhund jedoch könnte sie besser vor Gefahren im Straßenverkehr, wie Radfahrer, die oft nicht zu hören sind, schützen.

Mit ihrem Langstock ist Anja Look in Dormagen unterwegs. Ein Blindenführhund jedoch könnte sie besser vor Gefahren im Straßenverkehr, wie Radfahrer, die oft nicht zu hören sind, schützen.

Foto: Lothar Berns

Anna Look hadert nicht mit ihrem Schicksal, sie hat es angenommen und sich darauf eingestellt. Die heute 50 Jahre alte Dormagenerin leidet an der Augenerkrankung "Retinitis Pigmentosa", die auf einen Gendefekt zurückzuführen ist. Heilung gibt es keine, im Gegenteil - irgendwann wird die zweifache Mutter blind sein, komplett blind, "gesetzlich blind" ist sie bereits seit zehn Jahren. Als sie erfuhr, was auf sie zukommen wird, war sie erst Anfang 20. "Mit der Diagnose habe ich mich irgendwann abgefunden und beschlossen, aus meinem Leben das Beste zu machen", erzählt sie.

Da sie schon als Kind immer viel Kontakt zu Hunden hatte, war ihr schon früh klar, dass sie auf jeden Fall einmal einen Blindenführhund haben möchte. "Daher habe ich im vergangenen Jahr eine Blindenführhundschule in Hemer besucht und dort viele Gespräche mit der Besitzerin und der Trainerin geführt", erzählt Look. Und schließlich habe man sie angerufen, um ihr mitzuteilen, dass man einen weißen Schäferhund für sie habe. "Ich war begeistert und wusste direkt, dass das passte. Also bat ich die Schule einen Kostenvoranschlag für die Ausbildung des Hundes zu machen", sagt sie. 21.000 Euro wurden für die Ausbildung veranschlagt, 5.600 Euro für die sogenannte Einarbeitung, was bedeutet, Hund und Frauchen werden aneinander gewöhnt.

Den Kostenvoranschlag mit entsprechendem Attest ihrer Augenärztin schickte Look mit der Bitte, die Kosten zu übernehmen, dann an ihre Krankenkasse. "Zunächst wollte die Kasse noch weitere Gutachten haben und teilte mir dann mit, dass der Medizinische Dienst zu mir kommen würde", erzählt Look. Das war am 21. Dezember 2016. Am 12. Januar schließlich flatterte die Absage der ikk classic ins Haus. Darin stand unter anderem "Im Sinne der Rechtsprechung sind Sie auf Grund der persönlichen Begutachtung aus gutachterlicher Sicht in der Lage, mit Hilfe des Langstocks die Grundbedürfnisse des täglichen Lebens zu befriedigen. Eine zusätzliche Versorgung mit einem Blindenführhund zur Befriedigung der Grundbedürfnisse wird seitens des Gutachters nicht gesehen". Fazit: Die Krankenkasse übernimmt die Kosten nicht. Anna Look nahm sich daraufhin Rechtsbeistand bei der rbm gGmbH (rbm steht für Rechte behinderter Menschen) mit Sitz in Marburg. Die legte Widerspruch ein. Die Antwort der Kasse: Sie habe ihre Entscheidung nochmals überprüft und sei zu keinem anderen Ergebnis gekommen. Da Look ihren Widerspruch nicht zurücknahm, ging das Ganze an die Widerspruchsstelle der ikk classic. Und auch die schrieb am 16. Mai, dass der Widerspruch zurückgewiesen werde. Denn Look sei "in einem Radius von 500 Metern gut mobil unter Nutzung des vorhandenen Langstocks unterwegs". Und "Im Fall von Blindenhilfsmitteln, wie in diesem Fall, besteht der Anspruch nach Paragraph 33 des Fünften Sozialgesetzbuches nur für (...) die Erfüllung der Grundbedürfnisse...". Anna Look ist empört. "Habe ich kein Recht auf ein soziales Leben? Ich möchte doch auch Freunde besuchen, die nicht in einem Radius von 500 Metern von meiner Wohnung leben, ganz abgesehen von meinen Kindern." Eine Tochter ist gerade erst nach Süddeutschland gezogen. Was ihr nun bleibt, ist eine Klage beim Sozialgericht.

Und zu diesem Weg rät auch Michael Richter von der rbmg Gmbh. "Wer gesetzlich blind ist, hat Anspruch auf einen Blindenführhund", sagt er auf Anfrage der Redaktion. "Selbst innerhalb eines 500-Meter-Radius" fährt Richter fort. Er hatte schon mit einigen solcher Fälle zu tun. "Im Paragraph 33 SGB V ist die Hilfsmittelversorgung geregelt und dazu gehören ganz klar auch die Blindenführhunde. Wir sind es gewohnt, dass die Krankenkassen sich dagegen stemmen, denn die Ausbildung der Tiere sowie deren weitere Versorgung kosten Geld." Zwei Jahre allerdings kann es dauern, bis das Sozialgericht entscheidet. Das macht Anna Look traurig, denn "ihr" weißer Schäferhund wird dann sicher jemand anders unterstützen.

(NGZ)
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