Dormagen Dormagener nach versuchtem Totschlag in Teilen geständig

Dormagen · Ein "böser Blick" und ein Rempler, bei dem ein Getränkebecher überschwappte - schon war es in Düsseldorf zu einer wüsten Schlägerei von zwei jungen Männern (beide 21) aus Dormagen mit einer Gruppe von Altstadtbesuchern gekommen. Das Landgericht verhandelt darüber seit gestern jedoch wegen versuchten Totschlags.

Denn einem Gegner (38), der in jener Oktobernacht 2015 längst zu Boden gegangen war, soll ein Angeklagter noch mehrfach wuchtig gegen den Kopf getreten haben.

Mit Teilgeständnissen haben die beiden Freunde aus Dormagen gestern auf die Anklage reagiert. Einer gab an, in der Schneider-Wibbel-Gasse habe ein Altstadtgast der Freundin des Angeklagten gegen zwei Uhr nachts einen Becher mit einem Wodka-Mix aus der Hand gerempelt. Als er den Mann zur Rede stellte, sei es zum Streit, dann zum Faustkampf gekommen. "Er hat geschlagen, ich habe mich gewehrt, dann bekam ich weitere Schläge von Begleitern des Mannes", so der 21-Jährige.

Als ihm sein jetzt mit angeklagter Kumpel (ebenfalls stark angetrunken) helfen wollte, habe die Truppe auch ihn verhauen. Der zweite Angeklagte verwies auf große Erinnerungslücken, weiß von Schlägen oder gar von Tritten angeblich "nichts mehr". Er gab nur zu, dass er sich als Bodybuilder zuvor zum Muskelaufbau über Wochen hinweg künstliches Testosteron gespritzt habe, dadurch immer aggressiver geworden sei. Laut Anklage soll er den Kontrahenten im zusätzlichen Alkoholrausch aber nicht nur niedergeschlagen, sondern noch gegen dessen Kopf getreten haben, als der Mann längst wehrlos am Boden lag.

Einmal sogar "aus dem Lauf mit Wucht", obwohl andere Zeugen ihn vom Opfer gerade erst weggezogen hatten. Diesen Tritt wertet die Anklage als versuchten Totschlag, weil er den Tod des 38-Jährigen dabei hingenommen habe. Der war später auf Gesichtschirurgen angewiesen, da beide Augenhöhlenböden zertrümmert waren und der Gaumen, die Nase, der gesamte Oberkiefer und der mittlere Gesichtsbereich.

Das Opfer, das hier als Nebenkläger zugelassen ist, wird als Zeuge erstmals am Donnerstag angehört.

(wuk)
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