Dormagen CDU und SPD verabreden Regeln für Wahl-Plakatierung

Dormagen · Im Vorfeld der Bundestagswahl haben sich CDU und SPD über die Modalitäten der Plakatierung verständigt. Am 12. August darf die Plakatierung im Stadtgebiet beginnen.

 Carsten Müller ist Vorsitzender des SPD-Stadtverbands.

Carsten Müller ist Vorsitzender des SPD-Stadtverbands.

Foto: kds

Dormagens Kommunalpolitiker haben sich mit dem Ferienbeginn in die politische Sommerpause verabschiedet. Das Krafttanken werden sie auch benötigen, denn ab Mitte August beginnt die Doppelbelastung: Zum einen wird der heimische Kandidat für die Bundestagswahl unterstützt, zum anderen laufen die Vorbereitungen auf die Haushaltsberatungen für 2018.

Im Vorfeld haben sich jetzt die beiden großen Parteien, CDU und SPD, über die Modalitäten der Plakatierung verständigt. Am 12. August ist es wieder so weit, ab dann darf die Plakatierung im Stadtgebiet beginnen. Für beide gehört die übertriebenen Plakatierungen der Vergangenheit an.

"Im Sommer 2013 wurde von den Dormagener Parteien zur Kommunalwahl eine freiwillige Selbstbeschränkung formuliert", erklären Carsten Müller und Ludwig Dickers, Vorsitzende von SPD bzw. CDU. "Hierbei beschränken wir uns, neben den genehmigten Großstellwänden, auf acht Doppelplakate in den Größen A 1 oder A 0 je Kommunalwahlkreis. Wir werden uns selbstverständlich auch an die aktuelle Verordnung der Stadt halten und so unter anderem keine Reihenplakatierung vornehmen."

"Wir gehen davon aus, dass sich auch die übrigen Parteien in Dormagen fair und satzungsgemäß verhalten werden", ergänzen die beiden Stellvertreter Ruben Gnade (SPD) und René Schneider (CDU). "Informieren sollten sich alle Wählerinnen und Wähler darüber hinaus auch aus der Presse, den sozialen Medien oder - noch besser - im persönlichen Gespräch mit den Kandidaten und den Parteivertretern an den zahlreichen Infoständen und bei Veranstaltungen in der Innenstadt und in den Ortsteilen."

(schum)
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