Dormagen A57-Anschluss Delrath: Kreis lässt Verkehr untersuchen

Dormagen · Auf dem schier endlosen Weg hin zu einem Autobahnanschluss in Delrath hat der Rhein-Kreis Neuss den nächsten Schritt getan: Er hat eine großräumig ausgerichtete Verkehrsuntersuchung in Auftrag gegeben, "um im Ergebnis den Nachweis der verkehrlichen Notwendigkeit und der Alternativlosigkeit" der geplanten Anschlussstelle als "zwingendes Verfahrenserfordernis" erbringen zu können.

Das Gaslager von GHC im Gewerbegebiet St. Peter.

Das Gaslager von GHC im Gewerbegebiet St. Peter.

Foto: LH

So heißt es in einer Information des Nahverkehrs- und Straßenbauausschusses des Kreises heißt. Die Ergebnisse dieser Untersuchung werden für Anfang kommenden Jahres erwartet. Um noch besser miteinander kommunizieren zu können, haben der Rhein-Kreis, Neuss und Dormagen zusammen mit RWE Power als Eigentümer von Liegenschaften am Silbersee einen regelmäßigen Austausch in einer Projektgruppe vereinbart. Die Auftaktbesprechung fand in der vergangenen Woche statt.

Neben dem Verkehrsaspekt ist der sogenannte Störfallbetrieb GHC bedeutsam. In einem zweiten Schritt soll es nach der Verkehrsuntersuchung ein ergänzendes Sachverständigengutachten geben, inwieweit eine Zufahrtstraße an GHC vorbei hin zur A 57 gebaut werden kann. Parallel dazu wird die Kreisverwaltung den vom TÜV Nord empfohlenen verkehrsplanerischen Ansatz (ist der geplante Anschluss ein wichtiger/nicht wichtiger Verkehrsweg?) aufgreifen und dazu ein Rechtsgutachten in Auftrag geben. Darin soll eine Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zum Abstandsgebot im Rahmen der Seveso III-Richtlinie eine zentrale Rolle spielen. Es soll Ansatzpunkte dafür liefern, dass es gewichtige "sozioökonomische Gründe" für eine Unterschreitung des angemessenen Abstands zwischen der Anschlusstraße und dem GHC-Gaslager gibt.

Der Kreis und die beiden beteiligten Städte sind gespannt darauf, wie im Rahmen dieser rechtlichen Bewertung geklärt werden kann, ob es sich bei dem Autobahnanschluss um einen "wichtigen Verkehrsweg" im Sinne der Seveso III-Richtlinie handelt und daher eine weniger strenge Anwendung des Abstandsgebots möglich ist.

(schum)
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