Dinslaken/Voerde/Hünxe Wo geht die Reise bei Grundsteuer hin?

Dinslaken/Voerde/Hünxe · Wohnbau-Geschäftsführer Wilhelm Krechter befürchtet, dass nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes die Abgaben für gepflegte Gebäude steigen werden. In jedem Fall rechnet er mit Verschiebungen.

Welche Auswirkungen die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Neubewertung der Immobilien für die Berechnung der Grundsteuer haben wird, darüber sind gegenwärtig nur Spekulationen möglich. "Verlässliche Aussagen, wo die Reise hingehen wird, gibt es momentan nicht", sagt Wilhelm Krechter. Der Geschäftsführer der Wohnbau Dinslaken ging gestern davon aus, dass für gepflegte Immobilienbestände, wie sie das Dinslakener Wohnungsunternehmen besitzt, die künftig zu zahlende Grundsteuer steigen wird, und dass diejenigen, die ihre Immobilien vernachlässigt haben, weniger zu zahlen haben werden. Das würde nach Krechters Einschätzung dazu führen, dass die Mieter, die in gepflegten Immobilien wohnen, bestraft werden, da durch die Umlegung der Grundsteuer deren Nebenkosten ansteigen werden.

Das Bundesverfassungsgericht hat in dieser Woche die bisher geltende Regelung zur Ermittlung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt, weil die der Steuerberechnung zugrundeliegenden Einheitswerte von 1964 stammen und veraltet sind. Der Gesetzgeber muss bis Ende 2019 neue Regeln festsetzen, danach haben die Finanzbehörden bis Ende 2024 Zeit für die konkrete Umsetzung - bis dahin gilt die bestehende Regelung.

Wohnbau-Geschäftsführer Wilhelm Krechter geht davon aus, dass die Neuregelung der Grundsteuer zu Verschiebungen führen wird. "Die Besitzer gut erhaltener Gebäude werden mehr zu bezahlen haben als diejenigen, deren Gebäude an Wert verloren haben." Die Wohnbau zahlte für das Jahr 2017 rund 1,27 Millionen Euro (2016: 1,15 Millionen Euro) an Grundsteuer für ihre etwa 1000 Gebäude mit 6000 Wohnungen. Für die Mieter bedeutete dies, dass der von ihnen zu tragende Anteil an der Grundsteuer bei 28 Cent pro Monat und Quadratmeter liegt. "Eine weitere Erhöhung der Grundsteuer finden wir nicht spaßig", sagt der Wohnbau-Chef.

Die Erträge aus der Grundsteuer B (für bebaute und unbebaute Grundstücke) belaufen sich für die Stadt Dinslaken auf rund 14 Millionen Euro jährlich. Die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes bedeute "im Umkehrschluss zunächst auch Rechtssicherheit für das bestehende Verfahren im Rahmen der genannten Übergangsfristen", so Marcel Sturm, Presssprecher der Stadt Dinslaken. Wie das künftige Festsetzungsverfahren gestaltet werde, sei gegenwärtig noch nicht bekannt. "Deshalb können wir auch keine fundierten Prognosen abgeben, wie sich die Erträge aus der Grundsteuer B in der Zukunft für Dinslaken entwickeln werden", so der Stadtsprecher weiter. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist nach Einschätzung des Voerder Bürgermeisters Dirk Haarmann "eine Entscheidung mit Ansage und so zu erwarten gewesen". Er hat nun die Sorge, dass von Seiten des Gesetzgebers erst kurz vor Schluss der gesetzen Frist an der Sache gearbeitet wird. Deshalb appelliert er, dass schnell gearbeitet wird und den Kommunen ein handhabbares Modell zur Verfügung gestellt wird. Ausreichend Vorlauf sei für eigene Modellrechnungen und möglicherweise erforderliche Hebesatzanpassungen notwendig. Hünxes Kämmerer Hans-Joachim Giersch hofft, dass die neue Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer nicht dazu führt, dass die Gemeinde Einnahmeverluste hinnehmen muss und sich finanziell verschlechtert. Durch die Grundsteuer B nimmt die Gemeinde etwas mehr als drei Millionen Euro pro Jahr ein.

(hsd)
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