Dinslaken Wettbüro-Überfall: "Wie Slapstick"

Dinslaken · Polizeibeamte berichten von Auswertung des Videomaterials der Kameras.

Im Prozess um zwei Überfälle auf ein Dinslakener Wettbüro wurden jetzt vor dem Duisburger Landgericht Polizeibeamte angehört. Ein Beamter sprach von einem Slapstick. Er hatte die Videoaufzeichnung nach einem der Überfälle ausgewertet. Besonders geschickt war der Täter bei dem Versuch, im Oktober 2014 Geld zu erbeuten, nicht vorgegangen. Die Überwachungsbilder zeigten, dass der Täter dem Mitarbeiter eine Waffe vorhielt, ihn zwang, sich auf den Boden zu knien und die Hände auf den Rücken zu legen. Der Versuch, ihn zu fesseln sei gründlich misslungen.

Der Täter hatte Schwierigkeiten, die Tüte mit Kabelbindern zu öffnen. Dann legte er die Waffe neben sich ab und merkte, dass die Kabelbinder nicht lang genug waren. Die Verwirrung nutzte der Mitarbeiter aus und lief davon. Der Mann habe nicht nur seinen Rucksack mit Perücke, Kabelbindern und vielen Spuren sowie eine Soft-Air-Pistole am Tatort zurückgelassen, sondern auch einen Handschuh. Als der Beschuldigte kurze Zeit später an einer Haltestelle am Neutor festgenommen wurde, hatte er den auffälligen zweiten Handschuh - blau mit gelben Stulpen - bei sich. Als Grund für seinen Aufenthalt in der Nähe des Wettbüros gab er Arbeitssuche an. Im Wettbüro sei er nicht gewesen.

Ein weiterer Beamter berichtete, dass nach der Tat im April, bei der in ähnlicher Weise im selben Wettbüro rund 3000 Euro geraubt worden waren, die Ermittlungen erst einmal ins Leere gelaufen waren. Die Veröffentlichung von Fahndungsfotos aus den Überwachungskameras seien ohne Resonanz geblieben. Erst nach der zweiten Tat zog man eine Verbindung zu dem heute 41-Jährigen. Es sei offensichtlich, dass der Täter genau die Perücke trug, die bei dem zweiten Überfall im Rucksack gefunden wurde.

Ein Waffenexperte berichtete, dass die sichergestellte Soft-Air-Pistole täuschend echt aussah. Dennoch sei sie nur gefährlich, wenn sie direkt auf das Auge gerichtet werde. Treffe eine der leichten Plastikkugeln auf Kleidung, führe das nicht einmal zu Schmerzen. Die Verhandlung wird am 26. Januar fortgesetzt. Ein Sachverständiger muss noch zur Schuldfähigkeit Stellung nehmen.

(BL)
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