Voerde Voerder muss nun für neun Monate ins Gefängnis

Voerde · Seit 1993 hat der Mann wegen Fahrens ohne Führerschein immer wieder vor Gericht gestanden.

Ein Mann aus Voerde muss wegen Fahrens ohne Führerschein in Tateinheit mit Urkundenfälschung für neun Monate ins Gefängnis. Vor dem Klever Landgericht hatte der 44-Jährige sich gestern eine weitere Bewährungschance erhofft. Mit seinen Wünschen stieß er jedoch auf taube Ohren.

Zu viel sprach gegen den Wiederholungstäter. Als er vor gut einem Jahr auf dem Heimweg von der Arbeit am Steuer erwischt wurde, hatte er schon weit über zehn Jahre keine Fahrerlaubnis mehr. Bei einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung war er gescheitert, was ihn nicht von weiteren Fahrten abhielt. So zeigte er bei einer Kontrolle den Beamten eine schlechte Imitation einer Fahrerlaubnis vor. Die bestand aus Ablichtungen, Klebefolie und einer Plastikkarte. Hatte der Angeklagte noch in erster Instanz gesagt, die Kopie sei in einer Partylaune angefertigt worden, waren die Hintergründe in der Berufungsverhandlung diesmal Nebensache.

Der 44-Jährige akzeptiere eine Freiheitsstrafe zwar generell, sagte sein Anwalt. Er wolle aber nicht ins Gefängnis. Dann seien seine Arbeitsstelle und der Unterhalt für die Kinder in Gefahr. "Es ist ja nicht das erste Mal, dass Sie vor Gericht stehen", leitete der Vorsitzende der Berufungskammer die Verlesung der umfangreichen Vorbelastungen ein. Seit 1993 hat der Mann wegen Fahrens ohne Führerschein immer wieder vor Gericht gestanden. Zunächst waren es noch Geldstrafen, dann Freiheitsstrafen, von denen er einen Teil verbüßte.

In den vergangenen Jahren sei er insgesamt 25 Monate wegen Fahrens ohne Führerschein in Haft gewesen, rechnete der Richter zusammen. "Alles waren einschlägige Taten." Zuletzt war er Ende 2011 aus der Haft entlassen worden und stand noch unter Bewährung, als er erneut fuhr. Eine weitere Chance sei nicht nachvollziehbar. Der 44-Jährige argumentierte dennoch mit einer Verkehrstherapie, die er anstrebe. "Da brauchen Sie keine Therapie, da müssen sie nur die Finger vom Lenkrad lassen", forderte der Richter. Der Staatsanwalt fügte hinzu, dass der Angeklagte inzwischen erneut aufgefallen ist.

Nach einer kurzen Unterbrechung nahm die Verteidigung die Berufung zurück. Man sehe keine Aussicht auf Erfolg. Angehalten wurde der Voerder übrigens nicht wegen möglicher auffälliger Fahrweise, sondern weil er am Steuer telefonierte.

(bl)
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