Voerde Voerde: Verstoß gegen Planungshoheit

Voerde · Die Stadt hat ihre Stellungnahme zum Deichbauprojekt "Mehrum 3" auf der kommunalen Internetseite veröffentlicht.

 Götterswickerhamm mit der evangelischen Kirche. Der geplante Deichbau würde das Erscheinungsbild des Rheindorfes nachhaltig verändern, viele sprechen von verschandeln.

Götterswickerhamm mit der evangelischen Kirche. Der geplante Deichbau würde das Erscheinungsbild des Rheindorfes nachhaltig verändern, viele sprechen von verschandeln.

Foto: Hans Blossey

Die Stellungnahme der Stadt Voerde zur geplanten Deichsanierung Mehrum 3 ist fertig und steht nun auf der Internetseite der Kommune. Auf insgesamt 36 Seiten bezieht die Stadt Position zu dem Projekt, das das städtebauliche Erscheinungsbild von Götterswickerhamm gravierend verändern würde, und bringt ihre Einwendungen vor, damit diese im weiteren Verlauf des Verfahrens berücksichtigt werden. Wegen der aus Sicht der Kommune "unglücklichen Terminierung der Offenlage in den Sommerferien konnte die Stellungnahme nicht vorab im Rat beraten werden". Dies soll allerdings in der Septembersitzung nachgeholt werden. Die Kommune hofft, dass sie mit ihrem Positionspapier all denjenigen Anregungen und Argumente liefert, die bislang noch keine Einwendungen abgegeben haben oder diese noch ergänzen möchten.

Aus Sicht der Verwaltung gibt es drei wesentliche Vorgaben, die die vom Deichverband Mehrum vorgelegten Pläne "weitgehend als alternativlos erscheinen lassen". Es sind dies "das Bemessungshochwasser, die Freibordhöhe mit ,Bergbauzuschlag' und die Festlegung, dass mobiler Hochwasserschutz in einer Höhe von mehr als 1 Meter zweireihig ausgeführt werden muss". Durch diese Rahmenbedingungen werden aus Sicht der Verwaltung aber zahlreiche Varianten, die sich städtebaulich weniger gravierend auswirken, von vornherein aus der Betrachtung ausgeschlossen.

Die Stadt macht sich deshalb für eine Überprüfung der Vorgaben stark. Denn nach ihrer Ansicht wird ihre kommunale Planungshoheit eingeschränkt, wenn Handlungsalternativen durch "ungerechtfertigte Vorgaben" weitgehend ausgeschlossen sind. Das Freibordmaß ist mit 1,5 Meter angesetzt, es könnte nach Ansicht der Stadt bei Bau einer Hochwasserschutzmauer jedoch selbst unter Berücksichtigung des Bergbauzuschlags um einen halben Meter reduziert werden. Außerdem muss geklärt werden, ob Götterswickerhamm von Bergbaueinflüssen betroffen ist oder noch sein wird. Gibt es Einflüsse, muss der Bergbau an den Kosten des Hochwasserschutzes beteiligt werden. Gibt es keine bergbaulichen Auswirkungen, entfällt der bergbaubedingte Risikozuschlag und städtebauliche Beeinträchtigung fielen geringer aus. Zudem wird von der Kommune bezweifelt, dass mobiler Hochwasserschutz, der zwischen einem und zwei Meter hoch ist, zwingend zweireihig sein muss.

Die Umsetzungen des geplanten Vorhabens bedeutet für Götterswickerhamm, dass das Rheindorf an Attraktivität verliert, die Qualität der Ortslage leidet. Deshalb die kommunale Forderung: "Die Hochwasserschutzplanung für Götterswickerhamm muss daher überarbeitet werden."

Die Verwaltung wendet sich in ihrer detaillierten Stellungnahme mit ihren Einwendungen gegen das Vorhaben, weil es nach ihrer Überzeugung die städtebaulichen Belange nur unzureichend berücksichtigt. Eine Umsetzung der Pläne würde im Ergebnis dazu führen, dass in Götterswickerhamm Zustände erzeugt würden, die für kommunale planerische Entscheidungen nur noch einen sehr geringen Spielraum ließen. Zudem könnte die Kommune ihre angestrebte Städtebaupolitik in diesem Bereich weitgehend nicht mehr umsetzen.

Zusammenfassend bedeutet dies für die Kommune, dass die vorgelegten Planungen städtebauliche Belange nicht ausreichend berücksichtigen und auch gegen das "verfassungsmäßig garantierte Recht auf kommunale Selbstverwaltung" verstoßen. Der geplante Deichbau würde in Götterswickerhamm unüberwindbare Fakten schaffen, wodurch die kommunale Planungshoheit eingeschränkt würde.

(RP)
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