Dinslaken Versuchter Mord: Aussage hinter verschlossenen Türen

Dinslaken · Im Prozess um den versuchten Mord an einer 45-Jährigen hat gestern das Opfer vor dem Duisburger Landgericht ausgesagt. Was die Dinslakenerin sagte, erfuhren allerdings nur die unmittelbaren Prozessbeteiligten. Die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen standen dem Interesse der Öffentlichkeit entgegen.

Die Anwältin der 45-Jährigen hatte den Ausschuss der Öffentlichkeit beantragt, um sowohl die Privatsphäre der Mutter als auch die der Tochter zu schützen. Das Gericht gab dem Ansinnen nach kurzer Beratung nach. Besonders wenn es sich um jugendliche Angeklagte handele, müsse man abwägen, ob das Interesse an der Berichterstattung überwiege. Bei der Aussage der Frau sei zu erwarten, dass Details über die gesundheitliche und familiäre Situation bekannt würden. Insbesondere müsse man berücksichtigen, dass die Dinslakenerin traumatisiert sei und sich in Behandlung befinde. Die Entscheidung, die Zuschauer auszuschließen, sei auch darin zu begründen, dass die Zeugin selber zu keiner Zeit an die Öffentlichkeit herangetreten ist oder für Interviews zur Verfügung stand. Ihre 15-jährige Tochter soll im vergangenen Dezember gemeinsam mit einer Internetbekanntschaft versucht haben, die Mutter heimtückisch zu ermorden. Im Falle einer Verurteilung wird der 29-Jährige aus Malaysia nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt. Auf die Minderjährige, die sich zur Zeit ebenfalls in Haft befindet, muss dagegen zwingend das mildere Jugendstrafrecht angewendet werden. Dabei steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden vor, dass sie die Mutter des Mädchens im Schlaf ersticken wollten. Aufgrund heftiger Gegenwehr konnte der Plan verhindert werden. Ein Nachbar hörte, dass die Frau in Gefahr war und war in die Wohnung gestürmt, um ihr zu helfen. Am Morgen des 24. Dezember wurden die Tochter und ihr mutmaßlicher Komplize festgenommen. Die Verhandlung wird am kommenden Mittwoch fortgesetzt. Für den dritten Prozesstag sind ein weiterer Zeuge und die Sachverständigen geladen.

(BL)
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