Dinslaken Urlaubsärger: Wenn der Ferienflieger zu spät abhebt

Dinslaken · Verbraucherberatung Dinslaken gibt Tipps zu Klimaschutz, Überbuchung und Verspätung bei Ferienflügen.

Dinslaken: Urlaubsärger: Wenn der Ferienflieger zu spät abhebt
Foto: Büttner, Martin (m-b)

Ob Mallorca, Madagaskar oder Malediven - viele Urlaubsziele lassen sich nur mit dem Flieger erreichen. "Wer weit weg Sonne tanken oder Abenteuer erleben will und die durch einen Flug verursachten Treibhausgase ausgleichen möchte, kann durch eine CO2-Kompensationszahlung etwas für den Klimaschutz tun", hat Ulrike Grabowski, Verbraucherzentrale NRW in Dinslaken einen patenten Rat gegen das schlechte Gewissen beim Fliegen.

Zum Ausgleich der eigenen mauen Ökobilanz können Flugpassagiere freiwillig einen Betrag in Klimaschutzprojekte leisten. Abwickeln beziehungsweise wiederherstellen lässt sich die persönliche Balance in einigen Reisebüros oder auch über die Portale der Klimaschutzagenturen.

Überbuchte Maschinen oder annullierte Flüge sind weitere Gründe, die Reisenden den Ferienstart mit dem Flieger verleiden. Um den Urlaubsärger möglichst gering zu halten, liefert die Verbrauchzentrale NRW das passende rechtliche Rüstzeug für Flugreisen:

Überbuchung und Annullierung: Wer wegen einer zu vollen Maschine oder eines gestrichenen Flugs nicht planmäßig abheben kann, bekommt den kompletten Flugpreis erstattet oder einen Ersatzflug angeboten. Darüber hinaus steht Kunden ein finanzieller Ausgleich zu. Dessen Höhe richtet sich nach der Länge der Flugstrecke und der Dauer der Verspätung. 250 Euro werden bei Flügen bis zu 1500 Kilometern erstattet. Die Hälfte - nämlich 125 Euro - gibt es, wenn Passagiere auf der gebuchten Strecke bis zu zwei Stunden später ankommen. Bei Flügen innerhalb der Europäischen Union (EU) oder bei Starts zwischen 1500 und 3500 Kilometern außerhalb der EU zahlt die überbuchte Airline 400 Euro. 200 Euro weniger gibt's bei einer Ankunft von bis zu drei Stunden später. Bei weiteren Entfernungen erstatten die Gesellschaften 600 Euro. Die Hälfte davon - 300 Euro - werden auf der Langstrecke gezahlt, wenn die Ankunft am Ziel nicht mehr als vier Stunden beträgt.

Sonderregeln bei gestrichenem Flug: Allerdings gilt ein Anspruch auf finanziellen Ausgleich nicht in jedem Fall. Teilt die Fluggesellschaft mindestens zwei Wochen vorher mit, dass der gebuchte Flug annulliert wird, kommt sie finanziell ungeschoren davon.

Lange Wartezeit: Bei langen Wartezeiten schreibt die EU den Airlines zudem vor, sich um das leibliche wie kommunikative Wohl ihrer Gäste zu kümmern. Dazu zählen kostenlose Mahlzeiten und Erfrischungen sowie zwei Telefongespräche, Telexschreiben, Faxe oder E-Mails. Wird eine Übernachtung fällig, muss die Airline kostenlos für ein Hotel und den nötigen Transfer sorgen.

Verspätung: Verschiebt sich der Start je nach Flugstrecke um zwei bis mehr als vier Stunden, müssen die Airlines die Passagiere wie bei einer Überbuchung oder Annullierung kostenlos betreuen. Verzögert sich der Flug um mindestens fünf Stunden, können Kunden auf die komplette Rückzahlung des Ticketpreises pochen. Fluggästen steht bei immensen Verspätungen der gleiche finanzielle Ausgleich zu, den sie im Falle einer Annullierung verlangen können..

Rechtlichen Rat gibt's in Verbraucherzentrale Dinslaken, Duisburger Str. 21 - Kontakt über www.vz-nrw.de/beratung-vor-ort

(RP)
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