Dinslaken Überfall auf Geldboten: Gericht stellt Verfahren ein

Dinslaken · Das Duisburger Landgericht hat das Verfahren gegen einen 41-jährigen wegen des Überfalls auf einen Geldkurier gestern eingestellt. Ins Gefängnis muss der Wiederholungstäter dennoch: er hatte zwei Einbrüche gestanden.

Wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls in zwei Fällen verhängte das Gericht eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten. Damit lag die Strafkammer sogar anderthalb Jahre über dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger hatte ein mildes Urteil beantragt.

Die erhebliche Abweichung nach oben erklärte der vorsitzende Richter im Detail: Der Strafrahmen reiche von sechs Monaten bis hin zu zehn Jahren pro Tat. Innerhalb dieser Spanne müsse man schauen, was angemessen ist. Gegen den Angeklagten spreche, dass er über mehrere Wege versuchte, in Häuser einzudringen. Er habe Fenster eingeschlagen, nach Beute gesucht und sei dann mit Schmuck geflohen. "Hier haben wir gerade das klassische Tatbild eines Wohnungseinbruchsdiebstahls", führte der Richter aus. Daher könne man gar nicht am unteren Rahmen bleiben. Für den Angeklagten spreche lediglich sein Geständnis, das die Beweisaufnahme verkürzte. Dennoch sei es nicht so, dass man die beiden Taten nicht auch hätte nachweisen können. Immerhin hatte der 41-Jährige Spuren hinterlassen, einmal Schmierspuren an einem aufgebrochenen Fenster, einmal Blutspuren am Vordach unterhalb eines eingeschlagenen Fensters. In gewisser Weise müsse man auch die Haftempfindlichkeit des Mannes berücksichtigen. Er beherrsche die deutsche Sprache nicht und habe es daher im Strafvollzug besonders schwer.

Eine spürbare Strafe sei allerdings aufgrund der erheblichen kriminellen Energie erforderlich. In einem Fall war in Voerde Schmuck im Wert von 20 000 Euro gestohlen worden. Ein Teil der Beute wurde später bei Familienmitgliedern des Angeklagten sichergestellt. Die Annahme eines minder schwereren Falles sei nicht durch die geringe Tatbeute bei einem der Einbrüche gerechtfertigt, hieß es weiter in der Urteilsbegründung. Außerdem gebe es zahlreiche Vorstrafen, unter anderem wegen Bandendiebstahls.

Weil sich der Verdacht, dass der 41-Jährige an dem Raubüberfall auf einen Geldboten vor der Volksbank in Dinslaken beteiligt war, nicht bestätigte, wurde dieses Verfahren eingestellt.

Seine Fingerabdrücke im später aufgefundenen Fluchtauto hatte der Angeklagte damit erklärt, dass er den Wagen gelegentlich für einen Bekannten fuhr. Ursprünglich stand er im Verdacht, einer vier maskierten Täter gewesen zu sein, die im Januar 2015 dem Boten einer Bäckerei auflauerten. Das Opfer war mit dem dem Firmentransporter zu der Bank gefahren, um knapp 90 000 Euro einzuzahlen und überfallen worden.

(RP)
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