Dinslaken Streit am Valentinstag beschäftigt Landgericht

Dinslaken · Weil er versucht haben sollte, seine Freundin durch Tritte zu verletzen, war ein Dinslakener zu einem halben Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden. Gestern stellte die Berufungskammer in Duisburg das Verfahren ein. Die Staatsanwältin verneinte ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung. Grund war, dass nun allenfalls von versuchter Körperverletzung statt von versuchter gefährlicher Körperverletzung ausgegangen werden könne. Der Angeklagte und seine Freundin hatten einmütig angegeben, dass der 25-Jährige niemals versucht habe, sie zu treten. Außerdem habe er allenfalls leichte Leinenschuhe getragen, die keine schweren Verletzungen hätten hervorrufen können. Möglicherweise sei er sogar auf Socken über die Straße gelaufen, sagten beide.

Das Verfahren war ins Rollen gekommen, weil eine Anwohnerin Geschrei gehört und Tritte gesehen hatte und die Polizei rief. Als der Streifenwagen eintraf, war der mutmaßliche Täter schon verschwunden und die junge Frau hatte sich nach dem Eindruck der Beamten hinter einem Baum versteckt. Sowohl der Angeklagte als auch die immer noch mit ihm liierte Frau stellten die Aussage der unbeteiligten Zeugin vor der Berufungskammer in Frage. Die 20-Jährige sagte, es sei nicht möglich, dass eine ältere Frau im Dunkeln hätte sehen können, was sich auf der Straße abspielte. Dass es Streit gab, bestätigte die 20-Jährige. Sie sei an dem Abend nach der Arbeit zu ihrem Freund gekommen. Weil Valentinstag war, wollten die beiden Essen gehen. Der Angeklagte sei noch im Bad gewesen, so habe sie die Gelegenheit genutzt, in seinem Handy nach Bildern zu sehen. Entsetzt musste sie feststellen, dass ihr Freund dort mit einer anderen Frau zu sehen war. Sie sei so wütend gewesen, dass sie ihn zur Rede stellte, nach einem verbalen Streit habe sie dann fluchtartig die Wohnung verlassen. Als der Angeklagte ihr folgte, habe sie ihre Schuhe, Uhr und Autoschlüssel in einen Vorgarten geworfen. "Ich war wirklich am Durchdrehen", sagte die Kosmetikerin. Das müsse der Grund dafür gewesen sein, dass sie zu Boden ging und sich leicht verletzte. Keinesfalls sei es so gewesen, dass ihr Freund nach ihr trat, wiederholte sie. Die widersprüchlichen Angaben, die sie sowohl beim Eintreffen der Polizei als auch beim Amtsgericht und vor dem Schöffengericht machte, schob sie auf ihre Nervosität, ihre Wut und eine falsche Wortwahl. Ihr Freund sei noch nie gewalttätig geworden, beteuerte sie. Auch sei sie nicht durch seine Schuld zu Boden gegangen sondern habe plötzlich keine Kraft mehr gehabt. Wenn das Verfahren beendet sei, stehe einer Verlobung wohl nichts mehr im Wege, hoffte sie.

(RP)
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