Totes Ehepaar gefunden Stadt Dinslaken sucht Erben von 1,5 Millionen Euro

Dinslaken · In Dinslaken ist ein Ehepaar tot in seiner Wohnung aufgefunden worden. Es hinterließ 1,5 Millionen Euro. Die Stadt sucht nun nach den Erben.

So ein Fall ist der Stadt auch noch nicht untergekommen. Jedenfalls kann sich niemand im Rathaus daran erinnern. Und auch beim Dinslakener Amtsgericht ist die Causa alles andere als Routine. Wenn nach Todesfällen der kommunale Fachdienst Bürgerservice, Recht und Ordnung eingeschaltet wird, geht es meistens darum, eine ordnungsbehördliche Bestattung, ein sogenanntes Armenbegräbnis, zu organisieren und nach Verwandten zu forschen, die die Kosten für die Bestattung übernehmen, weil die sonst bei der Stadt hängen bleiben.

In diesem Fall allerdings muss sich die Stadt über die Kostenfrage keine Gedanken machen. In einem Haus im Ortsteil Bruch wurde kürzlich ein älteres Ehepaar gefunden. Nachbarn hatten Verwesungsgeruch wahrgenommen und die Polizei eingeschaltet, die für eine Obduktion der Toten sorgte. Nach deren Ergebnis sind der 92-jährige Mann und seine 88 Jahre alte Ehefrau eines natürlichen Todes gestorben. Fremdverschulden, so hieß es, sei ebenso ausgeschlossen wie der Selbstmord eines der beiden Partner.

Die Polizei hat nach dem Auffinden des Ehepaares, wie das üblicherweise der Fall ist, den zuständigen Fachdienst der Stadtverwaltung eingeschaltet. Anders als es die städtischen Mitarbeiter, die sich vor Ort umsahen, sonst in solchen Fällen häufig feststellen müssen, war der Haushalt vorbildlich in Ordnung. Ein Mittelklasseauto stand in der Garage. Und dann wartete eine Überraschung auf die Stadtbediensteten. Nach Sichtung aller gefundenen Unterlagen stellte sich heraus: Hinterlassen hat das Ehepaar sage und schreibe rund 1,5 Millionen Euro in Wertpapieren und in Depots.

Zum Vermögen des Ehepaares zählen zudem etliche weitere Wertgegenstände und das Haus, das Eigentum der Eheleute war. Weil auf Anhieb keine Erben zu finden waren, hat die Stadt nach dem Versiegeln des Hauses das Nachlassgericht eingeschaltet. In solchen Fällen wird ein sogenannter Nachlasspfleger bestellt, der sich auf die Suche nach Erbberechtigten begeben muss. Wenn das keinen Erfolg hat, fallen die Hinterlassenschaft und der Erlös aus Grundbesitz beziehungsweise aus beweglichem Vermögen an den Fiskus.

Wie Thomas Hubert, stellvertretender Direktor des Dinslakener Amtsgerichts erklärte, wird das Gericht nun einen Rechtspfleger mit der Suche nach möglichen Erben beauftragen. Dafür sind diesem keine Fristen gesetzt. Erst wenn er zu dem Ergebnis kommt, dass er alle Möglichkeiten ausgeschöpft und die weitere Suche nach einem Erben keine Aussicht auf Erfolg hat, kommt der Staat ins Spiel. Dann würde die Angelegenheit noch einmal im Gericht ausgehängt und in amtlichen Mitteilungsblättern wie etwa dem Bundesanzeiger veröffentlicht und mit einer Frist versehen, bis zu der mögliche Ansprüche noch geltend gemacht werden können. Meldet sich niemand, erbt das Bundesland, in dem die Erblasser gewohnt haben — in diesem Fall also Nordrhein-Westfalen.

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