Dinslaken/Düsseldorf Polizist erschießt Hund - Halter fordert nun 10.000 Euro

Dinslaken/Düsseldorf · Ein Hundehalter aus Dinslaken will das Land NRW auf 10.000 Euro Schadensersatz verklagen.

 Hundehalter Lothar Wittek mit seiner Anwältin Anna Knierbein. Das Tattoo zeigt seine Hündin "Piper".

Hundehalter Lothar Wittek mit seiner Anwältin Anna Knierbein. Das Tattoo zeigt seine Hündin "Piper".

Foto: wuk

Lothar Wittek (59) behauptet, seine Australian Shepard Hündin "Piper" sei vor drei Jahren nach einem Verkehrsunfall unnötig und rechtswidrig von einem Polizisten erschossen worden. Ermittlungen gegen den Beamten wurden eingestellt. Anwältin Anna Knierbein will die Klage beim Landgericht dennoch einreichen. Im Idealfall soll das Land als Dienstherr der Polizei 1200 Euro für die tote Piper zahlen plus 9000 Euro für den Zuchtausfall mit der damals gerade sechs Jahre alten Therapiehündin.

Piper hatte gerade zehn Welpen geworfen, als sie durch ein Tor aus Wittek Grundstück ausbüxte. "Sie war wohl hinterm Fuchs her", vermutet der 59-Jährige, der damals bis tief in die Nacht mit Taschenlampe nach ihr suchte. Da das Wittek-Haus nahe der Autobahn liegt, habe er sogar die Standstreifen der Autobahn abgesucht. Am nächsten Tag habe ein Polizeibeamter dann die traurige Botschaft überbracht: Piper sei auf der Autobahn angefahren worden, habe sich dabei das Rückgrat gebrochen und sei deswegen erschossen worden. "Es ging nicht anders", habe der Polizist erklärt.

Doch Wittek verlangte die Überreste des Hundes, um sie in seinem Garten zu begraben. "Piper sollte nicht in die Tierverwertungsanlage kommen!" Nur widerstrebend habe der Polizist ihn zur Stelle nahe dem Wittek-Haus geführt, wo Piper bereits vergraben war. Der Hund, so Wittek weiter, habe keine Verletzung der Wirbelsäule gehabt, doch fehlten ihm die Ohren. Angeblich habe der Polizist sie abgeschnitten, weil er dort den Eigentümer-Chip vermutet habe. Tatsächlich trug Piper den Chip in der Schulter. Und der Autofahrer, dem die ausgebüxte Hündin vors Auto gelaufen war, soll erklärt haben: Piper habe wohl unter Schock gestanden und "ganz ruhig" am Straßenrand gesessen. Wittek und seine Anwältin folgern: Eine unmittelbare Gefahr, die den Polizisten zum Schusswaffeneinsatz berechtigt hätte, könne von Piper nicht ausgegangen sein.

Also müsse das Land NRW Ersatz leisten für die Hündin und einen Wurf, der dem Kläger Wittek durch die Tötung des Tieres entgangen sei.

(wuk)
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