Flutkatastrophe im Ahrtal: Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen ehemaligen Landrat ein
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Voerde Ohne Führerschein unterwegs - neun Monate Haft

Voerde · Ein Mann aus Voerde, der mit dem Handy am Steuer erwischt wurde, muss ins Gefängnis. Er war mit einem gefälschten Führerschein unterwegs. Der echte war ihm schon in den 90er Jahren entzogen worden.

Neun Monate Haft ohne Bewährung lautete das Urteil gegen den alleinerziehenden Vater vor dem Rheinberger Amtsgericht. Die Beamten hatten ihn auf dem Rückweg von der Arbeit in Kamp-Lintfort angehalten, weil er telefonierte. Nach den Papieren gefragt, überreichte der 43-Jährige ihnen eine selbs gebastelte Karte.

Die war sogar für einen Laien als Fälschung zu erkennen, sagte ein Polizeibeamter vor Gericht. Dennoch habe der Angeklagte gesagt, es handele sich um einen echten Führerschein. Bei näherer Überprüfung habe sich die bedruckte Folie gleich von der Plastikkarte gelöst. Der Voerder gab an, er habe den Führerschein nicht gefälscht, um unbehelligt durch die Gegend fahren zu können. Der sei mit Klebefolien, Plastikkarte und Foto in einer Partylaune am Computer hergestellt worden. Dann habe er die Fälschung in seine Geldbörse gesteckt. Dort war sie noch, als er im Januar ausnahmsweise mit dem Auto zur Arbeit gefahren sei, weil er verschlafen hatte. "Das war ganz blöd", räumte der Angeklagte ein. Aufgrund der Vorstrafen gab es keine Bewährung mehr. Schon 2009 war der Mann vom Dinslakener Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden, weil er ohne Führerschein fuhr.

Ein Jahr später wurde eine weiterer Strafe wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verhängt. Zur Tatzeit stand der 43-Jährige wegen anderer Vergehen unter Bewährung. Auch ein weiteres Verfahren stehe noch an, sagte der Vertreter der Staatsanwaltschaft.

Eine weitere Bewährung sei nicht mehr möglich, denn: "Dann brauchen wir ja gar keine Strafen mehr zu verhängen." Mit den Worten: "Bislang hat er nicht aus seinen Fehlern gelernt", schloss sich die Richterin in der Urteilsbegründung der Meinung des Staatsanwalts an. Sie habe keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass eine weitere Bewährungsstrafe den Angeklagten von weiteren Straftaten abhalten könne.

(BL)
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