Dinslaken Nach Sturmtief Burglind: Welche Versicherung zahlt?

Dinslaken · "Das zahlt ja die Versicherung", werden sich viele denken, wenn sie die Wasserschäden betrachten, die als Folge des Sturmtiefs "Burglind" an Haus und Wohnung entstanden sind. "Das ist aber ein weit verbreiteter Irrglauben", sagt Stefan Petri aus Dinslaken, Sprecher des Bezirks Rhein-Ruhr im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). "Denn nur rund 40 Prozent der Haushalte haben in Deutschland eine sogenannte Elementarversicherung abgeschlossen, die für Schäden durch Starkregen und Überschwemmungen aufkommt." Da Hochwasser eine elementare Naturgefahr ist, dürfen nur diejenigen auf Schadenzahlungen aus ihren privaten Versicherungen hoffen, die an ihre Wohngebäude- und / oder Hausratversicherungen einen Elementarschadenschutz angekoppelt haben. Für Folgen von Naturgewalten, wie Sturm und Hagel versicherte man "schon immer" die Immobilie mit einer Gebäude- und den Haushalt mit einer Hausratversicherung. Doch für die jetzigen Schäden, die durch Starkregen und Rückstaus in der Kanalisation entstanden, sind nur Elementarschadenversicherungen zuständig. Diese decken nicht nur Hochwasserschäden ab, sondern auch noch andere Schäden durch Erdrutsche, Lawinen, Schneedruck, Erdsenkung und sogar durch Erdbeben, so Petri. Firmen können ihre Betriebsunterbrechungsversicherung mit einem Schutz gegen Elementarschäden komplettieren.

Nicht versichert bei Elementarschadenversicherungen sind Gewässer- und Hausschäden, die durch das Auslaufen von Heizöl entstehen, wenn das Hochwasser den Keller überflutet und sich die Tanks aus ihrer Verankerung reißen bzw. "aufschwimmen". Das Heizöl mischt sich dann mit dem Brackwasser. "Für diese Ölschäden am eigenen Haus und die Gewässerverunreinigung, für die der Tankbesitzer haftet, reicht eine um Elementarschäden erweiterte Gebäude- oder Hausratversicherung nicht aus", betont Petri. "Deshalb sollten Hauseigentümer mit Ölheizungen, selbst wenn sie sich absolut sicher vor Überschwemmungsschäden fühlen, an eine Gewässerschadenhaftpflicht- bzw. Öltankversicherung denken, die auch eigene Öl-Schäden am Haus abdeckt."

Ein besonderer Hinweis gilt den Autofahrern. Die Teil- bzw. Vollkasko-Versicherungen sind zuständig, wenn ein Auto in einer überfluteten Straße oder Tiefgarage beschädigt wird. Das bedeutet meist den Totalschaden. Wer aber mutwillig ausprobiert, ob er mit dem Wagen über ein überflutetes Straßenstück durchfahren kann und dann stecken bleibt, wird vergeblich auf eine Leistung der Versicherung warten.

(RP)
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