Dinslaken Mutter getötet - Sohn muss für 13 Jahre ins Gefängnis

Dinslaken · Das Urteil im Prozess gegen ein Geschwisterpaar aus Duisburg, dem gemeinschaftlicher Totschlag und schwere Brandstiftung vorgeworfen wurde, ist gesprochen.

Das Landgericht Duisburg verurteilte den 40-jährigen Angeklagten zu einer Gefängnisstrafe von 13 Jahren, seiner 38 Jahre alte Schwester wurde hingegen freigesprochen, da sie an dem Verbrechen nicht beteiligt gewesen ist.

Es ging um eine Tat, die am 26. Januar verübt worden war und bei der die Mutter der beiden Angeklagten, eine 63- jährige Frau, die in Alt-Walsum wohnte, getötet worden war. Drei Tage nach dieser Tat war die Doppelhaushälfte, in der die Seniorin gelebt hatte, angezündet worden, um die Spuren der Tat zu vernichten, wie sich später herausstellte. Eine Obduktion der Toten hatte ergeben, dass diese nicht durch den Brand ums Leben gekommen war. Daraufhin nahm eine Mordkommission die Ermittlungen auf. Als Täter gerieten die Geschwister in Verdacht und wurden festgenommen.

Der Angeklagte hatte zu Beginn der mehrtägigen Gerichtsverhandlung seine Schwester bezichtigt, Mittäterin gewesen zu sein. Später nahm er diesen Vorwurf allerdings zurück und gestand, dass er allein seine Mutter getötet und schließlich den Brand gelegt habe.

Bereits vor Abschluss des Verfahrens wurde die Angeklagte, die stets ihre Unschuld beteuert hatte, aus der Untersuchungshaft entlassen, da Zweifel an ihrer Mittäterschaft bestanden. Zudem hatte der Angeklagte vor der Polizei und vor Gericht unterschiedliche Aussagen über die Beteiligung seiner Schwester an der Tat gemacht. Als Erklärung für seine Falschanschuldigung gab er an, die Schwester sollte einmal der Sündenbock sein, denn als Kind sei er dies immer gewesen.

Bei der Bemessung der Strafe für den Angeklagten berücksichtigte das Gericht, dass er letztlich ein Geständnis abgelegt hatte. Negativ fiel allerdings ins Gewicht, dass er seine Schwester beschuldigt hatte und deswegen eine Unschuldige sechs Monate lang in Untersuchungshaft gesessen hatte. Berücksichtigt hat das Gericht auch die Vorstrafen des Angeklagten, der sich bereits früher wegen Brandstiftung hatte verantworten müssen.

(RP)
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