Dinslaken Mordversuch: Öffentlichkeit erneut ausgeschlossen

Dinslaken · Die Schülerin, die im vergangenen Dezember mit einem Komplizen versucht haben soll, ihre Mutter zu ersticken, hat gestern vor Gericht weitere Angaben gemacht. Um die 15-Jährige zu schützen, wurde die Öffentlichkeit erneut ausgeschlossen. Unter anderem ging es um Briefe, die die Dinslakenerin geschrieben haben soll. Auch mögliche Krankheiten wurden thematisiert.

Im Falle von Minderjährigen tritt das öffentliche Interesse hinter den Interessen der Angeklagten zurück. Weil nach dem Jugendstrafrecht noch erzieherisch auf sie eingewirkt werden kann, muss die Jugendkammer im Falle einer Schuld eine Maßnahme finden, bei der der Erziehungsgedanke im Vordergrund steht. Dabei ist eine Höchststrafe von zehn Jahren möglich. Der Mitangeklagte muss sich dagegen nach dem Erwachsenenstrafrecht verantworten. Im Falle eines Versuchs - wie hier beim versuchten Mord - - kann die Strafe gemildert werden. Die 15-Jährige soll gemeinsam mit einem 29-Jährigen geplant haben, ihre Mutter zu ermorden.

Am Morgen des 24. Dezember konnte der Mann festgenommen werden, nachdem er das Opfer gewürgt haben soll. Ein Nachbar hatte der Frau wohl das Leben gerettet, indem er die Tür eintrat. Der Prozess wird fortgesetzt.

(BL)
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