Dinslaken Mordversuch an der Mutter vor Gericht

Dinslaken · Eine 15-jährige Dinslakenerin und ein Mann aus Malaysia müssen sich seit gestern wegen versuchten Mordes vor dem Duisburger Landgericht verantworten. Sie sollen versucht haben, die Mutter des Mädchens im Schlaf zu ersticken.

Eine ganz gewöhnliche Jugendliche schien gestern Morgen den Gerichtssaal zu betreten. Mit enger schwarzer Hose und cremfarbener ärmelloser Bluse hätte sie auch auf dem Weg zur Schule sein oder sich mit Freundinnen zum Stadtbummel treffen können. Die 15-Jährige hat allerdings einen ganz anderen Weg vor sich.

Die Jugendliche wird von Wachtmeistern zur Anklagebank des Duisburger Landgerichts begleitet, wo sie in den nächsten Stunden das Geschehen in einer Dezembernacht des vergangenen Jahres Revue passieren lassen muss. Dicht hinter ihr wird der 29-jährige Mitangeklagte hereingeführt, ein auf den ersten Blick zurückhaltend wirkender junger Mann asiatischer Herkunft.

Beide sollen durch eine schreckliche Tat verbunden sein. Sie sollen in der Nacht zu Heiligabend in einer Wohnung an der Schillerstraße in Dinslaken gemeinsam versucht haben, die Mutter des Mädchens im Schlaf zu töten. Der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft Duisburg geht von Heimtücke aus.

Laut Anklage reiste der junge Mann am 22. Dezember 2015 in die Bundesrepublik ein - mit dem Ziel zu töten. Gegen 1 Uhr habe die Mitangeklagte ihm am 24. Dezember die Tür geöffnet, ihre Mutter habe zu diesem Zeitpunkt tief und fest geschlafen. In der Wohnung habe das Mädchen dem Mann dann ein Kopfkissen gereicht, das der Angeklagte der Frau auf das Gesicht drückte, um sie zu ersticken.

Dabei sei das Opfer allerdings aufgewacht, habe laut um Hilfe geschrien und mit den Füßen auf den Boden getrampelt. Auch das Mädchen habe der Mutter das Kissen auf das Gesicht gedrückt, lautet der Tatvorwurf weiter. Der 29-Jährige soll die Frau außerdem mit ihrem Schal gewürgt haben.

Die Gegenwehr war aber so heftig, dass ein Nachbar den Kampf hörte und in die Wohnung stürmte. Damit rettete er der Dinslakenerin wohl das Leben. Sie erlitt zahlreiche Prellungen, Rötungen im Gesicht und Abwehrverletzungen an Armen und Händen. Die Angeklagten sollen sich im Mai vergangenen Jahres im Internet kennen gelernt haben. Schon damals seien die beiden laut Staatsanwaltschaft übereingekommen, die 45-Jährige zu töten.

Beide kündigten auf Nachfrage des Richters an, sich zu den Vorwürfen äußern zu wollen. Daraufhin wurde zum Schutz der minderjährigen Angeklagten die Öffentlichkeit ausgeschlossen.

Der Richter hatte zuvor eine Anordnung erlassen und entschieden, dass die Verhandlung zwar öffentlich ist, Zuschauer jedoch während gewisser Teile der Verhandlung - beispielsweise während der Aussagen der Angeklagten - ausgeschlossen werden können. Auch Bildaufnahmen der Minderjährigen sind nicht zulässig, so einer der Hinweise vor dem Saal.

Beim Prozess vor der großen Jugendstrafkammer werden zahlreiche Zeugen gehört. Die 15-Jährige sitzt neben ihrem Anwalt und einer gesetzlichen Vertreterin, da ihre Mutter selber als Nebenklägerin auftritt. Zwei psychiatrische Sachverständige, ein Psychologe und eine Vertreterin der Jugendgerichtshilfe sind anwesend.

Neben der Frage nach dem Warum ist sicherlich die Frage, was die beiden Angeklagten überhaupt verbindet, von großer Bedeutung. Der 29-Jährige soll zuvor noch nie in Deutschland gewesen und eigens angereist sein, um die Tat zu begehen. Er benötigt einen Dolmetscher, um sich verständigen zu können. Beide Angeklagte konnten bereits am Morgen des 24. Dezember festgenommen werden.

Die Verhandlung wird heute fortgesetzt. Dann soll die Mutter der 15-Jährigen aussagen. Insgesamt hat das Gericht sieben Verhandlungstage angesetzt.

(RP)
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