Dinslaken/Wesel Mordprozess: Dagmar E. lieh Angeklagtem 6.000 Euro

Dinslaken/Wesel · Bankangestellte sagt vor dem Landgericht aus.

Mordfall Dagmar E.: Bilder vom Prozess
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Prozess im Mordfall Dagmar E. in Duisburg gestartet

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Foto: dpa, jgu hpl

Die finanziellen Verhältnisse des Opfers waren gestern Gegenstand der Verhandlung um die getötete Dinslakenerin Dagmar E. Eine Bankangestellte sagte vor dem Duisburger Landgericht, dass sie die Frau seit einigen Jahren kannte. "Ich hatte immer ein sehr gutes Verhältnis zu ihr", sagte die Zeugin. Daher wisse sie auch, dass Probleme mit dem Sohn Dagmar E. belasteten. Sie habe sich Sorgen gemacht, weil dieser die von ihr finanzierte private Ausbildung nicht ernst genug nahm und unpünktlich war. Außerdem habe die Frau sich gewünscht, dass der Sohn endlich Freunde finde.

Die 43-Jährige war gut über die Finanzen der Getöteten informiert. Als diese nach dem Tod ihres Mannes aus Süddeutschland nach Dinslaken gezogen sei, habe die Bank sich um den Nachlass gekümmert. Dagmar E. habe Einkünfte gehabt und eine Eigentumswohnung abbezahlt. Finanzielle Probleme habe es nicht gegeben. Als die Kundin eines Tages anrief, sie brauche ein Darlehen, um das Geld zu verleihen, habe sie ihr geraten, "noch mal darüber zu schlafen". Einige Tage später sei sie mit einem der Angeklagten erschienen, um den Vertrag zu unterschreiben. Der 26-Jährige bekam 6000 Euro als Darlehen, das habe er als frisches Kapital für seine Trinkhalle in Wesel benötigt. Die Bankangestellte sagte, sie habe die Kundin noch eindringlich darauf hingewiesen, dass sie damit rechnen müsse, das Geld zu verlieren. Anfang des vergangenen Jahres sei auch der der Beihilfe zum Mord angeklagte Sohn von Dagmar E. bei ihr gewesen. Er habe über deren Geld verfügen und die Eigentumswohnung verkaufen wollen. Das sei nicht möglich gewesen, weil es keinen Erbnachweis gab. Es habe ja noch keiner gewusst, was wirklich geschehen sei. Auch der Nachbar rief immer wieder bei der Bank an. Er habe unbedingt die Wohnung kaufen wollen, sagte die Zeugin. Das habe er mit Alexander E. besprochen.

Zwei Sachverständige gaben gestern ihr Gutachten über den Weseler Trinkhallenbesitzer ab, der sich wegen Anstiftung zum Mord verantworten muss. Er soll seine Brüder mit dem Mord an Dagmar E. beauftragt haben, weil diese das Geld von ihm zurückverlangte. Die Gutachter sahen keine Anhaltspunkte für eine verminderte Schuldfähigkeit. Der Mann sei nie in psychiatrischer Behandlung gewesen. Laut Gutachten liegt seine Intelligenz im unteren Durchschnitt. Man gehe nicht davon aus, dass er aufgrund seines Drogenkonsums eingeschränkt war. Eine Abhängigkeit sei nicht erkennbar. Der 26-Jährige hatte zugegeben, Marihuana zu konsumieren, um Stress abzubauen.

(BL)
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