Voerde Kosten senken durch Auflösung des KBV

Voerde · Der Betriebsausschuss gibt seine Zustimmung zur geplanten Rückführung des Kommunalbetriebs in die Voerder Kernverwaltung. Synergieeffekte sowie die Vermeidung von Doppelarbeiten werden erwartet,

 Bürgermeister Dirk Haarmann plädiert für die Rückführung des KBV in die Kernverwaltung.

Bürgermeister Dirk Haarmann plädiert für die Rückführung des KBV in die Kernverwaltung.

Foto: Peggy Mendel (peg)

Der Kommunalbetrieb Voerde (KBV) wurde 2007 gegründet, nun soll er zum 1. Januar 2017 aufgelöst und seine Aufgaben in die Kernverwaltung eingegliedert werden. Damit wird dann nach zehn Jahren ein Kapitel Verwaltungsgeschichte enden. Ihre Zustimmung zur Rückführung des KBV haben die Mitglieder des Betriebsausschusses einstimmig ihrer letzten Sitzung gegeben, damit folgten sie dem von Bürgermeister Dirk Harrmann unterzeichneten Vorschlag aus der Verwaltungsvorlage für den Ausschuss. Darin wird die Auflösung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung als "organisatorisch und wirtschaftlich geboten" angesehen. Endgültig entscheidet der Stadtrat am 22. September über den Grundsatzbeschluss.

Als der KBV gegründet wurde, erwartete die Verwaltung durch die Zusammenlegung des Tiefbauamtes, des Baubetriebsamtes sowie des Amtes für zentrale Gebäudewirtschaft eine Prozessoptimierung. Dies besonders, da es zahlreiche Schnittpunkte zwischen dem Tiefbau- und dem Baubetriebsamt gibt. Wegen der für Eigenbetriebe geltenden Landesverordnung erwartete man eine größere Flexibilität und hoffte dadurch auf erhebliche Einsparpotenziale (z. B. Jahresabschluss ohne Finanzrechnung, keine Genehmigungspflicht durch Aufsichtsbehörde, keine Einschränkung des Kreditrahmens, Führung abschreibungsintensiver Bereiche). Im Nachhinein kann festgestellt werden, dass diese Erwartungen sich nicht erfüllt haben. Die Ernüchterung kam schnell, denn schon bald forderte der Kreis Wesel als zuständige Aufsichtsbehörde, dass der Haushalt des KBV ausgeglichen geplant wird und beurteilte die Finanzlage der Stadt stets ganzheitlich, sah Kernverwaltung und KBV als Gesamtverwaltung an.

Es gibt noch etliche weitere Gründe, die gegen die Beibehaltung einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung sprechen. Auch geht es um Kostensenkung. Nun wird von der Wiederaufnahme des KBV in die Kernverwaltung erwartet, dass dies zu Synergieeffekten führt und bislang anfallende Doppelarbeiten dann vermieden werden. Im April dieses Jahres wurde von SPD, Grünen und Linken der Antrag gestellt, den KBV schnellstmöglich zurückzuführen und dies in die Liste der Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung aufzunehmen. Als wesentliche Komponenten der Rückführung werden die organisatorische Reintegration und die Zusammenführung des Rechnungswesens angesehen. Als Stichtag für die Zusammenlegung erscheint der 1. Januar 2017 sinnvoll, weil die Aufstellung des letzten KBV-Jahresabschlusses Einfluss auf den darauffolgenden ersten Jahresabschluss des neuen Kernhaushaltes hat.

(RP)
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